Rund fünf Jahre lang hat die Bauunternehmerin Mitarbeitern weniger als den Mindestlohn gezahlt. Gegen die Frau hat das Amtsgericht Hof nun einen Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen verhängt. Zusätzlich muss sie für den entstandenen Schaden aufkommen, teilte das Hauptzollamt am Freitag (03.08.18) mit.
Frau bestritt Baufirma betrieben zu haben
Die umfangreichen Ermittlungen der Zöllner hätten auch die Auffassung der Firmeninhaberin widerlegt, dass es sich bei ihrem Unternehmen nicht um eine Baufirma handelt, obwohl sie diese gewerberechtlich so gemeldet und auch betrieben hatte. Außerdem muss sich die Frau noch wegen bußgeldrechtlicher Verstöße nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz verantworten.