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Bettwanze in Aktion

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Klage von Urlauberin wegen Bettwanzen abgewiesen

Klage von Urlauberin wegen Bettwanzen abgewiesen

Die Urlauberin, die wegen Bettwanzen im Hotel Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Reiseveranstalter erstreiten wollte, ist auch am Oberlandesgericht München gescheitert. Es fehle der Beweis, von welchem Tier die Stiche stammten, so das Gericht.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Zuvor war die Klägerin schon am Landgericht München gescheitert. Die Frau habe nicht beweisen können, dass die Stiche und Bisse tatsächlich auf Bettwanzen in dem Hotel in der Dominikanischen Republik zurückzuführen seinen, so nun das OLG München. Das wäre dann auch der Nachweis eines Hygieneproblems im dem Hotel gewesen.

Für die 59-Jährige steht aber fest: Bettwanzen haben ihren Urlaub ruiniert. Mindestens 13.000 Euro wollte die Urlauberin aus diesem Grund vom Reiseveranstalter haben.

Tropische Sandmücke schuld an den Stichen?

Verursacher der Stiche könnten laut OLG auch "landestypische" Mücken wie etwa Moskitos oder Sandmücken gewesen sein. Die Richter verwiesen in dem Zusammenhang auch auf eine Diagnose des Münchner Tropeninstituts für das Verfahren vor dem Landgericht, die von Sandmücken-Stichen ausgegangen sei.

Wunden mit Würmern

Zusammen mit ihrem Mann hatte die Klägerin 2015 eine Pauschalreise in die Dominikanische Republik gebucht. Im Hotelzimmer sei sie dann aber jede Nacht von Ungeziefer gestochen und gebissen worden. Eindeutig seien es Bettwanzen gewesen, glaubt die Frau. Aus den Wunden hätten sich haufenweise Würmer und Fäden herausziehen lassen. Sie ging deshalb sogar ins Krankenhaus von Santo Domingo.

Krankenkasse zahlt nicht alle Behandlungen

Jetzt wollte die Frau nicht nur die Reisekosten erstattet bekommen, sondern forderte auch Schmerzensgeld und Schadensersatz. Ihre Krankenkasse hatte nicht alle Behandlungskosten übernommen. Das OLG hat eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen.