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Erste Bürgermeisterin von Kollnburg (Bayern), Josefa Schmid

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Josefa Schmid will Verfassungsbeschwerde prüfen

Die ehemalige Interimsleiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Josef Schmid, will die Gerichtsentscheidung gegen ihre Versetzungsklage nicht hinnehmen. Sie prüft eine Verfassungsbeschwerde.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Schmid, die zugleich ehrenamtliche Bürgermeisterin in der Bayerwaldgemeinde Kollnburg ist, nannte die Gerichts-Entscheidung in der Online-Ausgabe der "Passauer Neuen Presse" noch "nicht das Ende der Fahnenstange". "Ich werde mit meinem Anwalt eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe prüfen", sagte sie. Das Oberverwaltungsgericht Bremen hatte heute eine Klage von Josefa Schmid abgewiesen. Josefa Schmid hatte den Skandal in der Bremer Außenstelle an die Öffentlichkeit gebracht. 

Status als Regierungsrätin nicht betroffen

Die Regierungsrätin Josefa Schmid war seit Anfang dieses Jahres Leiterin der Bremer Dienststelle, wurde aber im Mai nach Deggendorf versetzt. Josefa Schmid hat gegen diese Versetzung geklagt, allerdings ohne Erfolg. Zunächst kam das Gericht zu der Feststellung, dass der Klägerin die Referatsleitung in Bremen nicht dauerhaft übertragen worden war, sondern dass sie lediglich als Interimsleiterin vorgesehen war. Ihr Status als Regierungsrätin sei von der Versetzung nach Deggendorf nicht betroffen, heißt es in dem Urteil weiter. 

Versetzung keine Strafe

Zudem habe Josefa Schmid als Beamtin grundsätzlich keinen Anspruch auf unveränderte Ausübung der ihr übertragenen Aufgaben. Das Gericht konnte auch nicht feststellen, dass die Versetzung nach Deggendorf veranlasst wurde, um sie zu bestrafen. Josefa Schmid hatte argumentiert, dass die Versetzung darin begründet gewesen sei, dass es der BAMF-Leitung an dem Willen gefehlt habe, die Vorgänge um unrechtmäßig ausgestellte Asylbescheide aufzuklären. Auch hierfür sah das Gericht keine Anhaltspunkte. Außerdem habe Josefa Schmid nicht glaubhaft machen können, dass ihre Versetzung unter Missachtung des Personalvertretungsrechts erfolgt sei, so das Gericht.