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Mainschleuse

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Hitze im Main: Regierung von Unterfranken ruft erneut Alarm aus

Die Regierung von Unterfranken hat erneut einen Hitze-Alarm für den Main ausgesprochen. Er gilt für den Abschnitt von der Landesgrenze bei Kahl bis zur Staustufe Erlabrunn. Ändert sich die Wetterlage nicht, sei mit kritischen Bedingungen zu rechnen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Ursache des Alarms ist die anhaltende extrem heiße und trockene Wetterlage, die auch die gewässerökologischen Verhältnisse im Main belastet. Bereits am 25. Juli hatte die Regierung von Unterfranken den Alarmplan für den Main in Kraft gesetzt.

Flusswasser hat sich aufgeheizt

Nach dem Alarmplan Main ist ein Alarm auszusprechen, wenn an den einschlägigen Messstationen der Schwellenwert der Wassertemperatur von 27 Grad an mehr als zwei Tagen, oder der Schwellenwert von 28 Grad überschritten wird. Dies ist an den Messstellen Erlabrunn und Kahl der Fall. Darüber hinaus entwickeln sich streckenweise Algenblüten, die bei anhaltend sehr warmen Wassertemperaturen absterben und damit Sauerstoffzehrung verursachen können.

In Kleinostheim kann zusätzlicher Sauerstoff ins Flusswasser gebracht werden

Sollten die Sauerstoffwerte zusätzlich die Schwellenwerte unterschreiten, wird am Wasserkraftwerk Kleinostheim in Absprache mit der Regierung von Unterfranken und dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg die Wehrbelüftung oder Turbinenbelüftung eingeschaltet, um die Sauerstoffverhältnisse des Mainwassers zu verbessern.

Verunreinigungen halten sich länger bei niedriger Fließgeschwindigkeit

Sommerlich bedingt weist der Main derzeit einen niedrigen Abfluss auf, der zu einer geringen Verdünnung eingetragener Stoffe führt und die ökologischen Bedingungen zusätzlich belastet. Nach den Vorgaben des Alarmplans ist daher in den folgenden Tagen alles zu unterlassen, was zu zusätzlichen Belastungen im Main führen könnte. Dies gilt zum Beispiel für Schlammräumungen und Baggerungen im Main und in seinen Nebengewässern, soweit sie nicht zwingend zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und der Leichtigkeit des Schiffsverkehrs notwendig sind. Außerbetriebnahmen von Kläranlagen für Revisionsarbeiten sind nicht mehr zulässig.

Auflagen für Industrie und Kläranlagen

Die Landratsämter und Stadtverwaltungen wurden bereits gebeten, Kläranlagen und Industriebetriebe zu verständigen und auf die Einleiter von wärmebelastetem Kühlwasser zuzugehen. Damit werden sie sensibilisiert und angehalten, alle betrieblichen Möglichkeiten zu ergreifen, um eine weitere Belastung des Mains zu vermeiden.