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Neonazi-Treffpunkt in Oberprex

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Gericht entscheidet über beschlagnahmten Neonazi-Treffpunkt

Gericht entscheidet über beschlagnahmten Neonazi-Treffpunkt

Das Verwaltungsgericht Bayreuth entscheidet heute darüber, ob die Beschlagnahmung eines Hauses im oberfränkischen Oberprex rechtens war. Das Anwesen soll als bundesweiter Neonazi-Treffpunkt genutzt worden sein.

Von
Simone Schuelein

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Das Bayerische Innenministerium hatte das Haus in Oberprex im Landkreis Hof vor fast vier Jahren beschlagnahmt. Es galt als deutschlandweit bekannter Treffpunkt von Neonazis. Zeitgleich wurde auch das rechtsextreme "Freie Netz Süd" vom Ministerium verboten. Die Hausbesitzerin hat daraufhin den Freistaat Bayern verklagt. Das Verwaltungsgericht Bayreuth wird voraussichtlich heute Mittag entscheiden, ob das Anwesen enteignet werden darf. Es dürfte der erste Prozess im Zusammenhang von Enteignungen rechtsextremer Gruppierungen sein.

Hauseigentümerin angeblich ahnungslos

Die Hausbesitzerin will von den verfassungswidrigen Aktivitäten in ihrem Haus nichts gewusst haben. Dabei hatten die Treffen dort immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. Der Sohn der Eigentümerin, Tony Gentsch, stand lange Zeit mit an der Spitze des "Freien Netz Süd", einer rechtsextremen Gruppierung, die 2014 verboten wurde. Seither ist er in der rechtsextremen Partei "Der Dritte Weg" aktiv.

Verbindung zum NSU

Gentsch betrieb bis 2014 in dem Haus in Oberprex auch einen rechtsextremen Versandhandel zusammen mit Matthias Fischer. Fischer wird dem Umfeld des "Nationalsozialistischen Untergrunds" zugeordnet, seine Daten standen auf einer Fluchtliste des mutmaßlichen Rechtsterroristen Uwe Mundlos, der zusammen mit Uwe Böhnhardt zehn Menschen ermordet haben soll. Matthias Fischer ist inzwischen von Brandenburg aus im "Dritten Weg" aktiv.

Rückforderung beschlagnahmter Ware

Das Verwaltungsgericht Bayreuth muss heute auch über die Klage von Tony Gentsch und Matthias Fischer gegen den Freistaat Bayern verhandeln. Sie fordern Bücher, CDs, T-Shirts und andere Ware aus ihrem Versandhandel zurück, die das Innenministerium im Zusammenhang mit dem Verbot 2014 in Oberprex beschlagnahmt hatte. Eine Klage von Unterstützern gegen das Vereinsverbot des "Freien Netz Süd" ist bereits 2015 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgewiesen worden.