Mit seinem Urteil ist das Landgericht Würzburg unter der Forderung des Staatsanwaltes geblieben. Er hatte dem 55-jährigen Angeklagten vorgeworfen, vom "Chirurg zum Aufschneider" geworden zu sein und eine Gefängnisstrafe von sechseinhalb Jahren gefordert. Der Arzt für Mund,- Kiefer- und Gesichtschirurgie nahm das Urteil gelassen an.
Aussage des Hauptzeugen
Am Freitagvormittag (03.11.17) war der Hauptzeuge der Anklage vernommen worden: ein Finanzexperte aus Liechtenstein. Er hatte mit seiner Anzeige das Verfahren ins Rollen gebracht. Per Videokonferenz wurde der Mann am Freitagvormittag über Großleinwand im Gericht gehört. Der Vermögensverwalter aus Vaduz ist ein Ex-Geschäftspartner und ehemaliger Freund des Angeklagten. Er hat den Angeklagten vor Gericht belastet. Insgesamt dreieinhalb Millionen Euro hat sich der Schönheitschirurg bei ihm geliehen, angeblich um in Goldminen zu investieren. Tatsächlich gab er die Millionen aber für einen ausschweifenden Lebensstil aus. Der Richter hat dem Angeklagten in der Urteilsbegründung ein "tiefgreifendes Problem mit der Wahrheit" bescheinigt.
Partys auf dem Oktoberfest gefeiert
Kennengelernt haben sich die beiden Männer auf dem Münchner Oktoberfest. Dort hat der Würzburger Chirurg gerne große Partys mit Prominenten gegeben. Der Tochter des Vermögensverwalters hat der Angeklagte immer wieder Auftritte bei Konzerten beschafft. Die Millionenkredite, so der Zeuge, sind „dann so schleichend nebenbei“ gelaufen. Er selbst sei lange nicht stutzig geworden, weil ihm der Arzt unter anderem Online-Kontoauszüge gezeigt habe, die ein großes Vermögen ausgewiesen haben.
Anklage wegen Urkundenfälschung wurde fallen gelassen
Der Angeklagte bestritt bis zuletzt, die Kontoauszüge selbst gefälscht zu haben. Die Anklage wegen Urkundenfälschung wurde deswegen fallen gelassen. Die Geldgeber blendete er mit erfundenen Projekten unter anderem zur Krebstherapie und gefälschten Auszügen von Onlinekonten, um Zahlungsfähigkeit vorzuspiegeln. Vergeblich forderte er, Zeugen unter anderem aus Peking und Israel vorzuladen, um zu beweisen, dass er keineswegs ohne Geld da stehe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch Revision eingelegt werden.