Stimmzettel-Umschlag für die Briefwahl
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#Faktenfuchs: Darf man Briefwahl-Kuverts mit Spucke zukleben?

#Faktenfuchs: Darf man Briefwahl-Kuverts mit Spucke zukleben?

Das Coronavirus vermengt sich in Bayern mit einer anderen zentralen Aufgabe: der umfassenden Umstellung auf Briefwahl bei den Stichwahlen am Sonntag. Der Umschlag gehört zugeklebt. Doch darf man das noch mit Spucke machen?

Auf dem Umschlag für die Briefwahlunterlagen trifft in diesen Tagen beides aufeinander: die Sorge vor Infektion mit dem neuartigen Coronavirus - und das Prinzip der geheimen Wahl. Am Sonntag ist in einigen Gemeinden Bayerns Stichwahl. Können die Wahlberechtigten jetzt das Kuvert noch zum Zukleben abschlecken?

Eine BR24-Leserin bat uns, das zu recherchieren und die Wählerinnen und Wähler entsprechend zu informieren. Der #Faktenfuchs hat beim Kreisverwaltungsreferat in München nachgefragt, zudem beim bayerischen Gesundheitsministerium.

  • Der Artikel stammt aus dem März 2020. Alle aktuellen #Faktenfuchs-Artikel finden Sie hier

Infektion über Briefwahlunterlagen gilt als unwahrscheinlich

Mit Verweis auf das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) schreibt uns ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums, dass humane Coronaviren nicht besonders stabil auf trockenen Oberflächen seien. “Für Karton wurde in einzelnen Untersuchungen festgestellt, dass selbst nach starker Kontamination das Virus nach mehr als 24 Stunden nicht mehr infektiös war”, so der Sprecher.

Allgemein gilt laut BfR, dass keine Fälle bekannt sind, bei denen sich Menschen durch Kontakt zu kontaminierten Gegenständen mit dem neuartigen Coronavirus infiziert haben. "Eine Schmierinfektion ist zwar grundsätzlich denkbar, erscheint insgesamt aber unwahrscheinlich. Dies gilt auch für Briefwahlunterlagen", schrieb der Ministeriumssprecher.

Eine weitere Sprecherin ergänzte, dass in den von Stichwahlen betroffenen Kommunen in den Briefwahlräumen in Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt Maßnahmen zum Schutz der Wahlhelfer getroffen würden. Beispielsweise gebe es Einweghandschuhe, um einen direkten Kontakt mit den Unterlagen zu vermeiden. Zudem seien die Gemeinden angehalten, ausreichend Handreinigungsmittel zur Verfügung zu stellen.

Wahlhelfern stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung

Entsprechend antwortete uns auch ein Sprecher des Kreisverwaltungsreferats München (KVR). Beim Auszählen stünden ausreichend Möglichkeiten zur Handreinigung und Desinfektion zur Verfügung, ebenso “auf Wunsch” weitere Schutzmöglichkeiten wie Einweghandschuhe in verschiedenen Größen. Der KVR-Sprecher wies zudem noch darauf hin, dass Wahlbriefe auch mit Kleber oder Klebefilm verschlossen werden können.

Keine offizielle Warnung vor Spucke bei Briefwahl

Eine Anweisung oder Verfügung dazu, dass man Spucke nicht mehr zum Verschließen benutzen dürfe, gebe es aber nicht.

Dabei gelten weiterhin die Hinweise zum Versenden der Briefwahlunterlagen, die dem Brief von den Kommunen beiliegen. Darin wird erklärt, wie die Unterlagen auszufüllen, zu falten und in den Kuverts zu verschicken sind.

Fazit

Es gibt keine offizielle Warnung davor, die Briefwahlunterlagen für die Stichwahlen in bayerischen Kommunen mit Spucke zu zu kleben. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) wurde im Fall von Karton in einzelnen Untersuchungen festgestellt, dass selbst nach starker Kontamination das Virus nach mehr als 24 Stunden nicht mehr infektiös war. Zur Sicherheit von Wahlhelfern werden beim Auszählen Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen.