Heute gibt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein Urteil bekannt: es geht darum, ob der "Hohe Buchener Wald" Schutzgebiet bleibt oder nicht. Der Bamberger Landrat ließ das Gebiet im Jahr 2014 schützen. Auf Betreiben des Freistaats Bayern wurde der Schutz wieder aufgehoben. Geklagt hat der Bund Naturschutz in Bayern.
Viele alte Buchen
In dem 775 Hektar großen Gebiet gibt es zahlreiche Buchen, die zum Teil 300 Jahre alt sind. Kritiker allerdings befürchten durch ein Schutzgebiet Nachteile für die Waldwirtschaft. Der Freistaat Bayern wollte den Schutz daraufhin wieder rückgängig machen. Da das Landratsamt sich weigerte, änderte die CSU-Mehrheit im Landtag das Bayerische Naturschutzrecht. Dieses Vorgehen wurde von der Landtagsopposition als "Lex Steigerwald" kritisiert.
Bund Naturschutz klagte
Der Bund Naturschutz zog vor Gericht und klagt gegen die Aufhebung des Schutzgebietes. "Es ist traurig, dass der Freistaat Bayern sich weigert, seiner Verantwortung nachzukommen, seinen Wald zu schützen und stattdessen teure Prozesse anstrebt, um den notwendigen Schutz zu verhindern", sagte dazu der Landesgeschäftsführer des BUND Naturschutz Peter Rottner.
"Hoher Buchener Wald" wäre für Nationalpark-Pläne wichtig
Bereits seit mehr als zehn Jahren fordert der Bund Naturschutz einen Nationalpark Steigerwald. Das Schutzgebiet "Hoher Buchener Wald" wäre dazu ein wichtiger Meilenstein gewesen. Auch eine Bewerbung des Steigerwalds als UNESCO-Weltnaturerbe wäre damit möglich gewesen. Nun verkündet das Bundesverwaltungsgericht, ob die Auflösung des Schutzgebietes rechtens war. Die Entscheidung wird am späten Vormittag erwartet.