Konkret geht den Kreisräten der CSU-, SPD- und Grünen-Fraktion ein Satz in einem Schreiben der Bürgeriniative „Geboren im Süden“ an die Regierung von Schwaben zu weit. Ihrer Ansicht nach unterstellt ihnen die Bürgerinitiative Bestechlichkeit. Sinngemäß heißt es, sie hätten für den Wahlkampf Geld von den Wirtschaftsprüfern bekommen, die die finanzielle Misere der Kreiskliniken untersucht haben.
Das stimmt nicht, sagen die Kreistagsfraktionen und fordern deswegen die Unterschrift unter eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Das verweigert die Bürgerinitiative und jetzt muss das Landgericht nach einer Lösung suchen.
Heute ist ein Gütetermin anberaumt, sollte man sich da nicht einigen, muss bei einem weiteren Termin der Richter entscheiden.