Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Bebauungsplan auf Klage eines Bauherrn bis auf Weiteres außer Vollzug gesetzt. Streitpunkt ist das Entwässerungskonzept für die rund 40 Hanggrundstücke am Ortsrand in Richtung Gramschatz. Nach Auffassung des Klägers besteht die Gefahr von Sturzfluten, weil die Kommune beim Entwässerungsplan vorrangig auf Versickerung setzt, der Boden aber nicht die entsprechende Aufnahmefähigkeit habe.
Zu jedem Haus eine Zisterne verpflichtend
Bürgermeister Burkard Losert zufolge könne nun festgesetzt werden, Dachwasser in die für jedes Grundstück vorgesehenen Zisternen einzuleiten. Deren Überlauf ist an die geplanten Regenwasserkanäle gekoppelt. Im Baugebiet "Sonnenweg-Lohenweinberg" sind etwa zehn Häuser im Bau, rund 30 Bauplätze können noch vergeben werden. Weitere Baugenehmigungen können aber erst erteilt werden, wenn der überarbeitete Bebauungsplan vorliegt.