Nach Angaben des Landesamts für Statistik in Fürth wurden 2016 insgesamt 17,2 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt, fast 80 Prozent davon nach Todesfällen. Dabei handelte es sich selten um große Vermögen. Nach Angaben des Landesamts für Statistik erhielten nur 0,6 Prozent der Erben oder Beschenkten mehr als fünf Millionen Euro. Dafür machte das dann aber fast 38 Prozent der bayerischen Erbschaft- und Schenkungsteuer aus. Viele Erbschaften werden in der Statistik allerdings gar nicht erfasst, da sie im Freibetrag liegen und deswegen keine Steuer anfällt. Grundsätzlich gilt, dass beispielsweise Eltern Vermögenswerte bis zu einem Betrag in Höhe von 400.000 Euro auf ihre Kinder übertragen, ohne dass Erbschaft- oder Schenkungsteuer anfällt. Dieser Freibetrag wird alle zehn Jahre gewährt und gilt für jeden Elternteil.

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