Insgesamt zwölf Menschen aus Afghanistan waren im Zeitraum von Januar bis August 2017 von Abschiebung betroffen. Darauf folgten Asylbewerber aus Somalia (11), Syrien und Ukraine (jeweils 9), Georgien (8) sowie Algerien (7).
Dublin-Verfahren angewendet
Fast alle Fälle aus den genannten Ländern wurden nach dem sogenannten Dublin-Verfahren behandelt, in dem bereits vor der Prüfung des Asylantrags festgestellt werden soll, in welchen europäischen Staat der Asylbewerber zuerst einreiste. Dieser ist dann auch für die Prüfung des Antrags zuständig ist.
Gesundheitszustand spielt bei Abschiebung eine Rolle
Laut Regierung von Unterfranken sind derzeit 780 abgelehnte Asylbewerber ausreisepflichtig. Ob diese Personen tatsächlich abgeschoben werden können, hängt unter anderem auch davon ab, ob Reisedokumente vorliegen. Auch persönliche Gründe, wie gesundheitliche Probleme oder eine Schwangerschaft, können eine Abschiebung verzögern, in der Regel aber nicht verhindern.
9.000 Asylbewerber in Unterfranken
Da Abschiebungen mit einem Wiedereinreiseverbot belegt werden, begrüße und unterstütze die Regierung von Unterfranken freiwillige Ausreisen, so ein Pressesprecher. 324 abgelehnte Asylbewerber sind in diesem Jahr bereits freiwillig ausgereist. Aktuell leben rund 9.000 Asylbewerber in Unterfranken.