Vor Gericht beteuerte die Frau stets, sie habe ihren Mann über ihre Schulter hinweg mit einem Stück Fleisch füttern wollen und sei abgerutscht. Dabei hinterließ sie mit dem Messer eine zehn Zentimeter tiefe Stichwunde im Hals des Mannes. Er starb noch auf dem Weg ins Krankenhaus.
Gericht wählt den Mittelweg
Die Staatsanwaltschaft hatte eine neunjährige Haftstrafe wegen Totschlags gefordert, die Verteidiger plädierten auf fünf Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Das Gericht verurteilte die 40-Jährige wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von sieben Jahren.
Nicht der erste Fall
"Das Besondere an dem Fall ist, dass die Frau bereits vor zwei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen ihren Ehemann vor Gericht gestanden hat", sagte ein Gerichtssprecher. Damals hatte sie ihren Mann ebenfalls mit einem Messer schwer verletzt. Noch vor Beginn der Gerichtsverhandlung im Jahr 2016 hatte sich das Paar ausgesöhnt.