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Urteil im Mollath-Prozess Freispruch mit Makel

Das Landgericht Regensburg hat Gustl Mollath in vollem Umfang freigesprochen, sieht ihn aber als gewalttätig. Für die Zeit in der Psychiatrie ist er zu entschädigen. Mollath ist mit dem Freispruch nicht zufrieden.

Stand: 14.08.2014

Gustl Mollath am letzten Prozesstag in Regensburg  | Bild: dpa-Bildfunk

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Mollath seine damalige Frau im Jahr 2001 getreten, gewürgt, gebissen und geschlagen hat. Die Angaben des Opfers und eines Arztes, der die Folgen der Misshandlungen dokumentiert hatte, seien glaubwürdig. Auch die Aussage einer Zeugin seien glaubhaft. Ein Komplott seiner Ex-Frau konnte das Gericht nicht feststellen.

Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass Mollath zur Tatzeit aus psychischen Gründen schuldunfähig gewesen sei, begründete die Regensburger Kammer ihr Urteil. Deshalb sei der 57-Jährige nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" vom Vorwurf der Körperverletzung freizusprechen. Mollath durfte außerdem nicht schlechter gestellt werden als in seinem ersten Prozess, bei dem er wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden war.

Das Gericht sprach Mollath außerdem wegen der Anklagepunkte der Freiheitsberaubung und des Zerstechens dutzender Autoreifen frei. Hier sei es nicht möglich gewesen, die Taten nachzuweisen.

"Der Freispruch erfolgte teilweise aus Rechtsgründen, eben wegen nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit, und teilweise aus tatsächlichen Gründen, wegen eines nicht ausreichend sicheren Tatnachweises."

Thomas Polnik, Sprecher des Landgerichts Regensburg

Zu Unrecht in der Psychiatrie

Für die mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie steht Mollath eine Entschädigung zu, entschieden die Richter. Er habe dort zu Unrecht gesessen. Im Raum stehen etwa 25 Euro pro Tag, die konkrete Summe wird noch festgesetzt. Die Kosten für das Wiederaufnahmeverfahren trägt die Staatskasse.

Kein "Freispruch erster Klasse"

Es ist nicht der Freispruch, den sich Gustl Mollath erhofft hatte. Er wollte wegen bewiesener Unschuld freigesprochen werden, sagte er vor und nach der Urteilsverkündung den Journalisten.

Der Urteilsbegründung hörte Mollath regungslos zu. Im Interview mit dem Bayerischen Rundfunk kritisierte er, dass das Gericht die von ihm gewünschten Zeugen und ein positives psychiatrisches Gutachten abgelehnt hatte. Außerdem sehe er nun Vorwürfe seiner Ex-Frau bestätigt, die nicht stattgefunden hätten.

Das Urteil mache eines klar, sagte Verteidiger Gerhard Strate: "Die Verurteilung am 08.08.2006 war ein Unrechtsurteil." Die Kammer habe sich mit großer Sorgfalt bemüht, die Beweise noch einmal zu erheben. Er sagte im BR-Interview, er werde Mollath noch beraten und sich dann zurückziehen.

Ist Revision möglich?

Eine schwierige Frage: Normalerweise darf ein Angeklagter nur dann Rechtsmittel einlegen, wenn er durch das Urteil beschwert ist, erklärt Michael Hammer, Sprecher des Oberlandesgerichts Nürnberg dem BR auf Anfrage. "Die überwiegende Meinung in der juristischen Fachliteratur ist, dass man durch einen Freispruch nicht beschwert werden kann, also eine Revision in diesem Fall unzulässig wäre", sagte Hammer. Es gäbe aber auch wenige abweichende Stimmen, die behaupten, dass man durch die Gründe eines Freispruchs dennoch beschwert sein könne. Letztendlich müsste der Bundesgerichtshof über die Frage der Revision entscheiden. Den Antrag auf Revision darf nur ein Anwalt, nicht aber Gustl Mollath selbst stellen.

Der Fall Gustl Mollath


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Monika Koch in Herbertingen, Sonntag, 17.August 2014, 22:23 Uhr

55. @Niel Püsch

In zu bevölkerungsreichen Ländern wie der BRD zählt der einzelne Mensch nichts.
Außer er verfügt über eine Lobby bzw. Macht/Geld.
Der 80-Millionen-Koloß ist demokratisch nicht lebendig, es dringen keine vernünftigen Worte durch. Es geht ums bloße Funktionieren. Eine verselbständigte Justiz als Staat im Staat, der man als Nichts wehrlos ausgeliefert ist. Wie soll man gegen die Massen mit ihrem fanatischen Deutschengeschrei ankommen können.
So wie die BRD außenpolitisch nun wieder andere Länder niederwalzt, so macht sie es auch im Innern. Weil die Mehrheit höchst zufrieden ist. In all den Monaten hat niemand darüber diskutiert, WARUM wir eigentlich alle so sein müssen, wie es der Psycho-Branche gefällt. Wieso darf uns eine Weltanschauung übergestülpt werden, wenn wir doch gemäß Grundgesetz das Recht auf eine EIGENE Persönlichkeit und eine EIGENE Meinung haben? Was soll diese Psycho-Instanz über uns. Diese kam erst an die Macht, als durch den Anschluß der DDR die Konkurrenz durch ein anderes Gesellschaftssystem verloren ging.
Nicht nur im Gerichtsverfahren können wir zwangsweise psycho-be-(genauer: ent-)wertet werden, sondern genauso in anderen Bereichen, z.B. wenn ein Mann die Frau sitzenläßt und ihr die Kinder nicht gönnt. Solche Psycho-Gutachten laufen exakt so willkürlich ab wie es Herr Mollath erleiden mußte. Jugendämter sind ohne Aufsichtsbehörde wie die Richter. Null Kontrolle. Jugendämter agieren so selbstherrlich wie die Justiz. Keine Chance gegen die deutsche Mehrheit - sie will nichts gegen Unrecht unternehmen. Sie suhlt sich in nationalistischem Gebrülle, belohnte Frau Merk für ihr öffemtliches Lügen mit einem Direktmandat und läßt die Verfolgten im Stich. Was ein Gericht GLAUBT (bzw. zu glauben vorgibt), zählt hierzulande mehr als die Fakten - die Deutschen werden's nicht ändern und die Kollateralschäden weiter akzeptieren. Dieser Kommentar wurde von der BR-Redaktion entsprechend unseren
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Dr,Johannes Menck, Sonntag, 17.August 2014, 13:09 Uhr

54. Gutachterin erhebt sich über Gott

Auf telefonischen Vorschlag eines Lesers stelle ich nun den genauen Wortlaut des Gutachtens des Amtsgerichtes Ahrensburg ins Netz, in dem sich die Gutachterin samt Gericht über Gott stellt (siehe Beitrag 8):
"Unter dem Aspekt des Vertrauens und der Selbstwirksamkeit belastet der Auftrag des Kindesvaters, Paul möge zu Gott für seine Rückkehr beten, schwer, da eine weltliche Instanz und nicht Gott hierüber entscheiden wird und Paul hilflos ausgeliefert ist."
Das ist eine Verletzung des Art. 4 Absatz 1 des Grundgesetzes.
Aber eine Gutachterin und eine Richterin stehen in diesem Land wohl über dem Grundgesetz, solange es die Öffentlichkeit zulässt. Ohne die Öffentlichkeit und ohne die Medien wäre Herr Mollath immer noch in der Psychiatrie.

Niel Püsch, Sonntag, 17.August 2014, 10:10 Uhr

53. reduzierte Öffentlichkeit bei Gericht

@Monika Koch, der 80-Millionen-Koloß
Es liegt nicht an dem Kolößchen von 80 Mio. Der Unwille der Justiz gegen unkontrollierte Öffentlichkeit war auch vor der Vereinigung in Ost & West gegeben. Auch -z.B.- bei
Jugendämtern sieht man bei Zugriffen auf Familien (Beschlagnahme von Kindern auch
häufig aus völlig intakten Familien, oft ohne auch nur den Ansatz einer stichhaltigen
Begründung): hier kam in der Tat zusammen, was zusammengehört
Den Vorschlag Nr. 3 würde ich hervorheben und erweitern: Grundsätzliche Freiheit von
Bild-und Tonaufzeichnungen durch Jedermann jederzeit - soweit die Beteiligten nicht
widersprechen. Die jetzige Regelung ist wohl im Grunde kraß verfassungswidrig,
eigentlich verfassungsfeindlich zu bezeichnen. Wie der Fall Mollath beispielhaft
darstellt. Die eigentlich willkürlich reduzierte Öffentlichkeit dient einzig und allein
Richtern, die sich nicht blamieren wollen. Rechtsbeuge-Vorgänge von Richtern und
ihren gehilfswuseligen "Gutachtern" sollen ebenfalls nicht unkontrolliert dokumentiert werden können. Im Zweifel gegen den Angeklagten. Selten sind diese Zweifel nicht
gerade.

XXL-47, Freitag, 15.August 2014, 21:23 Uhr

52. G. Mollath

So läuft es in unserem "Rechtsstaat": Meine Ex-Frau beschuldigte mich bei der Polizei einer Tat, die ich nicht begangen habe. Ich hätte sie bedroht und ihr gedroht, sie die Treppe hinunterzustoßen. Ich durfte den erschienenen Polizisten kein Wort zu der Anschuldigung sagen. Vier Polizisten mit Schnellfeuergewehr und Finger am Abzug sperrten mich für 24 Stunden in die geschlossene Psychiatrie ein. Daß es 10 Tage wurden, dafür sorgte die Anstalt. Ich wurde gezwungen zu unterschreiben, daß ich freiwillig dort länger bleiben möchte. Bei Weigerung würde ein Richter mich für unbegrenzte Zeit in die geschlossene Psychiatrie mit Zwangstherapie (Psychopharmaka) einweisen. Wer auch nur einen Tag in der "Klapsmühle" war, ist für sein Leben stigmatisiert. Das interessiert aber keinen Polizisten und keinen Richter. In Deutschland kann jeder Polizist - wenn ihm gerade danach ist - jeden unbescholtenen Bürger für 24 Stunden in die Psychiatrie einsperren. Er muß nichts beweisen. Er muß nur "mit hoher Wahescheinlichkeit annehmen", daß ....(.was ihm gerade so einfällt). Das ist aber sehr einfach, denn er hat einen Katalog mit allen passenden Anschuldigungen.

Urselmann, Freitag, 15.August 2014, 16:39 Uhr

51. Mollath-Urteil

Dieses Urteil wird in die Justiz-Geschichte eingehen: Freispruch wegen erwiesener Schuld! Im ZDF Heute-Journal am 14. 8. 2014 kam ein befreundeter Zahnarzt zu Wort; Er habe folgendes als Zeuge unter Eid ausgesagt: Frau Mollath habe ihm gesagt "Wenn der mich oder meine Bank anzeigt, dann mache ich ihn fertig!" (Was ihr ja auch gelungen ist.) Wurde diese Zeugenaussage bei der Urteilsfindung nicht berücksichtigt? Fragen über Fragen.