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Fall Gustl Mollath Richter verteidigt Zwangsbegutachtung

Im Mollath-Prozess hat ein Richter des Amtsgerichts Nürnberg die Zwangsbegutachtung des Angeklagten im Jahr 2004 verteidigt. Für die Aussage von Richter Otto B., der Mollath in die Psychiatrie geschickt hatte, blieb keine Zeit.

Stand: 11.07.2014

Gustl Mollath am zweiten Tag (8. Juli 2014) des Wiederaufnahmeverfahrens in Regensburg. | Bild: picture-alliance/dpa

Die stationäre Begutachtung von Mollath sei auf Anregung des Sachverständigen erfolgt, der Mollath eine gravierende psychische Störung attestiert hatte, sagte der Richter am fünften Verhandlungstag vor dem Landgericht Regensburg aus. In dem Protokoll des Amtsgerichts Nürnberg heißt es zur Zwangsbegutachtung: "Dies war das einzige Mittel, um die Begutachtung zu erreichen." Mollath hatte sich zuvor geweigert, freiwillig mit dem vom Gericht bestellten psychiatrischen Gutachter zu sprechen. Anschließend sei der Fall an das Landgericht Nürnberg-Fürth weitergeleitet worden, weil das Amtsgericht nicht über eine Unterbringung entscheiden könne, sagte der damalige Richter am Amtsgericht.

Widersprüche klären

Eklat: Richterin verweist Zuhörer aus dem Saal

Zu Beginn des fünften Prozesstages verwies die Vorsitzende Richterin Elke Escher einen Zuhörer aus dem Saal. Der Mann hatte ein T-Shirt mit dem Konterfei von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und der Aufschrift "Stasi 2.0" getragen. Zunächst forderte die Vorsitzende ihn auf, eine Jacke drüber zu ziehen. Als er protestierte und sich weigerte, den Saal freiwillig zu verlassen, wurde er des Saales verwiesen und von Polizisten abgeführt.

Das Gericht versuchte auch, die Widersprüche zu klären, die sich aus der Vernehmung der Schwägerin der Ex-Frau am dritten Verhandlungstag ergeben hatten. Sie hatte ausgesagt, sich mit der Ex-Frau in einer Eisdiele getroffen zu haben - zwei Tage, nachdem Mollath sie eingesperrt haben soll. Schon am Tag des Einsperrens habe sie Verletzungen von Petra M. gesehen, sagte sie aus. In den Protokollen des Amtsgerichtsprozesses von 2004 steht allerdings, die Schwägerin habe keine Verletzungen bemerkt. Sie habe die Ex-Frau erst in der Praxis gesehen, als sie ein Attest erstellen ließ.

Dieses Protokoll sei ein Inhaltsprotokoll, kein Wortprotokoll, erklärte dazu der damalige Richter. Die Schwägerin der Ex-Frau sei aber vereidigt worden. Dass er ihr dabei ihre gesamten Aussagen noch einmal vorgelesen habe, bezeichnete der Richter in seiner Aussage als unwahrscheinlich.

Prügel aus Notwehr?

Auch die damalige beisitzende Richterin des Verfahrens vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth sagte aus. Ihrer Aussage zufolge hatte Mollath die Prügelvorwürfe seiner Ehefrau mit einer Notwehrsituation erklärt. "Er hat angegeben, dass er sich gewehrt hätte, weil sie ihn angegriffen habe", sagte die Richterin. Details habe er nicht genannt. Vielmehr habe er über den angeblichen Schwarzgeldskandal reden wollen, an dem seine Ehefrau als Bankangestellte beteiligt war. "Diese Ausführungen hatten unserer Ansicht nach nicht zur Sache gehört und sind von uns unterbrochen worden", berichtete die Zeugin.

Aussage von Richter Otto B. verschoben

Der ursprünglich geladene Richter von 2006 aus Nürnberg, Otto B., wird erst am 17. Juli aussagen. Das hat das Landgericht Regensburg beschlossen. Der Zeuge war für den Nachmittag geladen gewesen, die Befragung der Zeugen vor ihm hatte sich aber in die Länge gezogen.

So sagte am Nachmittag aber noch der Staatsanwalt des Prozesses von 2006 am Landgericht Nürnberg aus. Er konnte sich vor Gericht kaum mehr an das Verfahren vor acht Jahren erinnern. Nur, dass Reifen zerstochen worden seien, sei ihm im Kopf geblieben. Dazu sei die Beweislage "nicht sehr üppig" gewesen, sagte der damalige Staatsanwalt.


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von Hersfeld, Dienstag, 15.Juli 2014, 22:59 Uhr

17. Richter

Momentan verfolge ich den neuen Prozess und habe mich in den alten Fall eingelesen.
Das ist starker Tobak. Was sind das für Gerichte die mit Zwangsgutachter arbeiten
und Menschen für angebliche Ohrfeigen und zerstochenen Reifen vielleicht für immer in die Irrenanstalt stecken. Soll das unsere Gerichtsbarkeit sein? Ich kann es einfach nicht
verstehen. Herr Mollath ist vielleicht durch seine Oberkorrektheit ein unbequemer Typ.
Der hat in seiner Ehefrau das Unrecht live mitbekommen ( krumme Bankgeschäfte), dass Er damit nicht klar gekommen ist. Ist doch klar so einen Mensch muß man
mit Hilfe von Gutachtern und Gerichten elegant entsorgen. Jetzt geht es aber auch um
Recht und daran hängt eine Entschädigung. Da wird das Gericht alles dran setzen sich da raus zu winden. Koste was es wolle.

RA Kuntze, Kassel, Samstag, 12.Juli 2014, 13:54 Uhr

16. Inhalts- oder Wortprotokoll beim Amtsgericht?

Die Aussage des Amtsrichters wegen der abweichenden Aussage der Zeugin Petra M. im ersten amtsgerichtlichen Prozess im Gegensatz zu ihrer nunmehrigen Aussage, es sei halt damals ein Inhaltsprotokoll und kein Wortprotokoll geweseN, ist höflich gesagt unergiebig oder aber anders formuliert besonders dämlich.... Es kann ja wohl dadurch keine Verkehrung des Inhalts der Aussage ins Gegenteil erfolgen....

Rechtsanwalt Michael E. Kuntze

Erwin Piepka, Samstag, 12.Juli 2014, 12:47 Uhr

15. Gustl Mollath

Dieses Protokoll sei ein Inhaltsprotokoll, kein Wortprotokoll, erklärte dazu der damalige Richter. | Ein derartiger Richter ist unhaltbar! Er ist verpflichtet präzise den Sachverhalt wiederzugeben und keine "Märchen" zu protokollieren! Hier werden "Meinungen" zur Grundlage von Urteilen gemacht, die Menschen für Jahre grundlos wegsperren. Ein Herr Freisler hat ähnlich gehandelt. Nur wenn absolut lückenlose Beweise geführt werden darf es eine Verurteilung geben. In dubio pro reo!! Dieser Grundsatz hat Verfassungsrang. Ist aber leider schwammig, der Zweifel liegt bei dem Gericht und dadurch wird er (wie im vorliegenden Fall) so gut wie wertlos!!! Es müssen alle entlastenden Argumente des Beklagten berücksichtigt werden. In diesem Fall ist die "Schwarzgeld" Affäre unter den Tisch gekehrt worden. Davon abgesehen das die Beweislage "nicht sehr üppig" gewesen sei, sagte der damalige Staatsanwalt.

Alter Demokrat / München, Samstag, 12.Juli 2014, 11:29 Uhr

14. Justiz-Skandal

Wurde eigentlich schon Amnesty International informiert? Hier bahnt sich doch ein Justizskandal ungeahnten Ausmaßes an. Amnesty International sollte zumindest einen Beobachter zu diesem Prozess schicken.

Hans schmiss, Samstag, 12.Juli 2014, 10:54 Uhr

13. NS Geruch

kommt auf bei diesem Verfahren. Einen Menschen in die Klapse zu delegieren, für Jahre - kriminell. Beteiligte rein für den gleichen Zeiraum und Berufsverbot. Schadensersatz für Feeiheitsentzug, Gesunheitsschaedigung und Rufmord - 100000€/Jahr.

  • Antwort von jockel, Sonntag, 13.Juli, 06:41 Uhr

    100000 € sind zu wenig, da muß noch eine 0 dran.