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Fall Gustl Mollath Streit um Gutachter im Gerichtssaal

Vor dem Landgericht Regensburg ist heute der erste Prozesstag des Wiederaufnahmeverfahrens gegen Gustl Mollath zu Ende gegangen. Mollath hatte verlangt, einen Sachverständigen aus dem Gerichtssaal zu verweisen.

Stand: 07.07.2014

Gustl Mollath knapp ein Jahr nach seiner Entlassung | Bild: picture-alliance/dpa

Bei dem Sachverständigen handelt es sich um Psychiater Norbert Nedopil. Mollath hatte erklärt, er würde sich gerne äußern: "Das kann ich aber nicht, wenn Herr Nedopil als Damoklesschwert über mir schwebt." Er bekomme Beklemmungen und Angstzustände. Sein Verteidiger Gerhard Strate fügte an: "Mein Mandant hat ein abgrundtiefes Misstrauen gegen Psychiater." Nedopil selbst habe in zahlreichen Interviews die Fehlerhaftigkeit der psychologischen Gutachten betont, sagte Strate. Diese liege bei bis zu 60 Prozent.

"Da kann man auch eine Münze werfen - das ist schneller und günstiger."

Gustl Mollath vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft sprach von einem Dilemma. Die Strafprozessordnung sehe die Anwesenheit des Gutachters vor. Die Vorsitzende Richterin entschied: Nedopil darf bleiben.

Mollaths Anwalt hatte beantragt, weitere Zeugen aus dem Umfeld der Hypo-Vereinsbank zu laden. Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl sagte, man müsse erst sehen, ob die Beweisanträge von Bedeutung sind. Das Landgericht will über die Beweisanträge der Verteidigung erst im Verlauf des Prozesses entscheiden. Der Prozess wird am morgen (08.07.14) um 13.30 Uhr fortgesetzt.

Demonstration pro Mollath

Vor Prozessbeginn gab es Proteste. Die Demonstranten forderten die volle Rehabilitation für Mollath. Ihre Trommelschläge drangen bis in den Gerichtssaal, wo die Anklage verlesen wurde. Ein Zuhörer stand auf und bat darum, diese Störung abzustellen. Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl fuhr den Mann an: "Sie sind hier Zuhörer und nicht Zwischenrufer." Meindl drohte damit, den Mann aus dem Saal zu werfen zu lassen.

Mollath selbst verfolgte die Verlesung der Anklageschrift mit ruhigem, aber angespanntem Blick. Er war mit einer schwarzen Sportasche und einem blauen Stoffbeutel erschienen und trug einen schwarzen Anzug, ein weißes Hemd und eine rote Krawatte.

An den ersten beiden Verhandlungstagen haben die direkten Prozessbeteiligten die Gelegenheit, sich zu äußern. Seine Ex-Frau tritt als Nebenklägerin in dem Verfahren auf und machte am ersten Prozesstag von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. "Meine Mandantin erscheint heute nicht", so ihr Anwalt Jochen Horn, "weil sie mehrfach umfangreich vernommen worden ist, und diesen Angaben hat sie nichts hinzuzufügen."

Fakten und Statements zum Prozess

Der Prozess

Für das bundesweit beachtete Verfahren wurde der größte Gerichtssaal ausgewählt. Insgesamt gibt es 40 Plätze für Journalisten und 42 Sitze für Zuhörer. Alle Zuschauer haben heute einen Platz gefunden, es musste niemand draußen bleiben. Für den Prozess gegen den sieben Jahre in der Zwangspsychiatrie untergebrachten Mollath hat das Landgericht 44 Zeugen geladen.

"Ein Skandal"

Der renommierte Regensburger Strafrechtsprofessor und Mollath-Experte Henning Ernst Müller hat am Rande des ersten Prozesstages in Regensburg scharfe Kritik an der bayerischen Justiz geäußert. Es sei ein Skandal, wie viele Fehler im Fall Mollath gemacht worden seien, so Müller. "Das ist es schon wert, dass das jetzt hoffentlich alles aufgedeckt wird und wir dann hinterher sagen können: hier hat die bayerische Justiz doch noch im letzten Moment sich korrigieren können."

Das wird Mollath vorgeworfen

Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung. Mollath soll im August 2001 seine damalige Ehefrau mit Fäusten traktiert, in den Arm gebissen und sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Monate später trennte sich seine Frau von ihm und zog aus dem gemeinsamen Haus aus. Als sie im Mai 2002 zurück kam, um einige Sachen abzuholen, soll Mollath sie erneut mit der Faust geschlagen und sie anschließend gewürgt haben. Zudem soll er sie in einem Zimmer etwa eineinhalb Stunden eingesperrt haben.

Zwei Jahre später soll Mollath die Reifen von neun Autos zerstochen haben, die im Stadtgebiet Nürnberg abgestellt waren. Diese drei Anklagepunkte wurden bereits 2006 vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verhandelt. Mollath wurde damals von den Taten frei gesprochen, gleichzeitig ordnete das Gericht die Einweisung in die Psychiatrie an. In dem Wiederaufnahmeverfahren soll festgestellt werden, ob Gustl Mollath die Taten 2001 und 2002 begangen hat und ob er damals schuldfähig war.

Unechte Urkunde macht neues Verfahren möglich

Auch wenn ihm die Taten nachgewiesen werden können, darf der 57-Jährige nicht mit einer Haft- oder Geldstrafe belegt werden. Ein Verbot verhindert eine Schlechter-Stellung des Angeklagten im Wiederaufnahmeverfahren.

Möglich macht das neue Verfahren ein Attest eines Arztes, das als unechte Urkunde eingestuft wurde. Das Attest sollte die Verletzungen von Mollaths damaliger Frau belegen. Das Attest wurde zwar von einem approbierten Arzt verfasst und ausgestellt, der auch die Untersuchung persönlich durchgeführt hatte. Auf dem Attest stand aber nicht der Name des Arztes, sondern der Name der Praxisinhaberin, so dass der Eindruck entstand, das Attest stamme von ihr. Das "i.V." ("in Vertretung" oder "in Vollmacht") auf dem Attest war nahezu unlesbar.

Mollath selbst hatte stets an ein Komplott seiner Ex-Frau und der Justiz gegen ihn geglaubt. Die Vorwürfe des Nürnbergers, seine Frau habe als Angestellte der Hypo-Vereinsbank Geld in die Schweiz verschoben, stellten sich durch einen späteren Revisionsbericht (2012) als wahr heraus.

Ein Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags bescheinigte der Justiz im Freistaat schließlich, den Fall Mollath nur oberflächlich behandelt zu haben. Im vergangenen August ordnete das Oberlandesgericht Nürnberg schließlich die Wiederaufnahme des Strafverfahrens und die Freilassung Mollaths aus der Psychiatrie an.

Bilder vom Prozessauftakt

Was ist ein Wiederaufnahmeverfahren?

Wiederaufnahmeverfahren haben das Ziel, rechtskräftige Gerichtsurteile nachträglich zu überprüfen. Tauchen zum Beispiel neue Zeugen oder das Ergebnis einer DNA-Untersuchung erst auf, nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist, kann der Richterspruch nur noch durch ein Wiederaufnahmeverfahren geändert werden. Auch schwere Verfahrensmängel oder Straftaten, die Einfluss auf das Urteil haben konnten, sind Wiederaufnahmegründe.
Das ursprüngliche Gerichtsverfahren wird noch einmal wiederholt. Deswegen wird auch die gleiche Anklageschrift wie im ersten Prozess verlesen. Bei einem Wiederaufnahmeverfahren zu Gunsten eines Angeklagten kann der Angeklagte zu keiner höheren Strafe verurteilt werden - bei einem Wiederaufnahmeverfahren zu Ungunsten des Angeklagten dagegen schon.
Im Jahr 2012 gab es laut Statistischem Bundesamt im deutschen Strafrecht 908 Wiederaufnahmeverfahren zu Gunsten eines Angeklagten und 566 zu Ungunsten eines Angeklagten.


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hans-peter behrendt, Dienstag, 08.Juli 2014, 16:35 Uhr

21. Richter und Gutachter

Wenn ich es richtig gelesen und verstanden habe wirft man Hr. Mollath u.a "Paranoia" , "Wahn" und sonstige psychische Erkrankungen vor. Soweit mir bekannt ist sind Erkrankung/Krankheiten gem. ICD-10 kodiert. D.h. ein Arzt/Gutachter muss genau diese Kriterien der jeweiligen Erkrankung feststellen UND zweifelsfrei gerichtswertbar beweisen. Kann der Arzt/Gutachter die Erkrankung nur vermuten, annehmen oder sonstige Hypothesen zu eigen machen ist die Erkrankung nicht bewiesen. Mit anderen Worten eine nichtbewiesene Ursache sollte vom Tatsachengericht entsprechend gewürdigt werden. Leider ist es halt so, dass so mancher Richter auf Grund seines freien richterlichen Beweiswürdigungsrechtes diese unbewiesene Ursache (Erkrankung) als bewiesen würdigt und sich daraus fatale Folgen für den Beteiligten ergeben. So kommt es, dass mancher in einer Psychiatrie sitzt und keine Chanche hat, denn ein Richter irrt nicht. Ich meine hier sollte den Juristen und Richtern seitens der Politik/Ministerien Hilfe (Schulung?) angeboten werden.

Pech gehabt, Montag, 07.Juli 2014, 23:45 Uhr

20. Fall Mollath

Herr Mollath wollte ein rechtsstaatliches Verfahren und will sich diesem rechtsstaatlichen Verfahren nicht unterwerfen? Ein Gutachter gehört in den Gerichtssaal und nicht vor die Tür. Dieser Kommentar wurde von der BR-Redaktion entsprechend unseren
Kommentar-Richtlinien bearbeitet.

hans-peter behrendt, Montag, 07.Juli 2014, 19:32 Uhr

19. Bisherigen Beiträge ...

Die wohl spannenste Frage in dieser Wiederaufnahme wird sein: Werden die Pannen, Ungereimtheiten, Fehlbeurteilungen der Justiz geklärt? Ich tippe mal darauf, dass wie im Fall "Peggy" das ganze Verfahren sehr schnell eingestellt wird (i.S. eines Freispruchs) und sich somit weitere Aufklärungsarbeit verhindert (?) wird, um eben die diese Fehler aufzuklären. Ich bin mir sicher, dass das "von oben" her bereits schon so gemanaget wurde ...trotz unserer objektiven und unabhänigen Justiz

Ebert, Montag, 07.Juli 2014, 15:36 Uhr

18. Das Unschuldslamm ?

Interpretiere ich richtig, dass M seinerzeit seine Frau mutmaßlich grün und blau geschlagen hat, weil diese die " Unsauberen " Machenschaften der Hypo mit durchführte?

Kein Wunder will der keine Gutachter im Gerichtssaal!

Die öffentliche Meinung hat sich ja wohl gebildet!

Meine ist das nicht.

Ebert

pech gehabt, Montag, 07.Juli 2014, 14:04 Uhr

17. Fall Mollath

Es wird immer von einem Justizskandal gesprochen, der aber keiner ist, da Herr Mollath das Urteil der I. Instanz anerkannt hat. Er oder sein damaliger Anwalt hätte das Urteil mit Revision anfechten können. Was Herr Mollath macht, ist jammern auf hohem Niveau und Herr Rechtsanwalt Strate macht dieses Theater mit. Herr Mollath hat kein Vertrauen zu Gutachtern? Hatte er auch kein Vertrauen zum BGH oder war er wirklich falsch beraten worden von seinem Rechtsasnwalt? Wo ist denn dann der Skandal? Ein Theater auf Kosten des Steuerzahlers, denn Herr Mollath kann im Falle einer Verurteilung die Kosten nicht bezahlen und der Steuerzahler muss zahlen und im Falle eines Freispruchs zahlt der Steuerzahler so wie so. Herr Mollath selber ist der Skandal nicht die Justiz und seiner Unterrtsützer? Sie sind, was das rechtliche angeht, total blind und einfallslos. Man muss in solchen Dingen zunächst bei sich anfangen zu suchen: Was habe ich falsch gemacht. Einfacher ist es aber, die Schuld bei anderen zu suchen.
Die Ablehnung des Gutachters im Termin halte ich für einen Witz. Warum hat Herr Mollath sich vor dem Termin nicht von einem Gutachter untersuchen lassen. Das war ebenfalls sein Fehler. Viellleicht hat Herr Mollath doch geistige Defizitte, die er nicht preisgeben will.
Wer mit Steinen wirft, sollte nicht im Glashaus sitzen. Wert die Öffentlichkeit ruft, muss sich nun in die Öffentlichkeit zerren lassen. Blöd gelaufen, Herr Mollath und Her Strate.

  • Antwort von Unsinn geschrieben, Donnerstag, 10.Juli, 21:56 Uhr

    Werter Herr/Frau oech gehabt,

    Ihre Auffassung kann ich leider nicht teilen.
    Diejenigen, die sich in der Sache ein wenig mit dem Fall beschäftigen, werden schnell heraushinden, dass die Revision nicht zugelassen wurde und Herr Mollath zeit seienr Verurteilung versucht hat, dieses anzufechten, jedoch leider immer wieder mit - aus heutiger Sicht - wenig schmeichelhaften Begründungen zurückgewisen wurde. Das bei so einem Fall (PS: siehe auch Jörg Bergstedt -> http://www.youtube.com/watch?v=-N8sRA0ITPk ) bei manchen Menschen das Vertrauen in die Justiz abhanden kommt, wie Heribert Prantl (SZ -> http://www.sueddeutsche.de/politik/prantls-politik-zu-mollath-prantls-politik-zu-mollath-1.1740998) anschaulich erläutert, ist bedauerlich, aber verständlich.

    Unser Justizsystem sollte so gut sein, Fehler einzugestehen, aufzuarbeiten und in Zukunft zu vermeiden. Es wird sich am Ende herausstellen, ob Gustl Mollath ein tragisches Opfer einer Verschwörung, ein armer Irrer oder ein normaler unbescholdener Bürger mit etwas schrulliger, liebenswerter Art ist.

    Beste Grüße
    Michael

  • Antwort von Pro-Klapse, Freitag, 18.Juli, 13:02 Uhr

    @ pech gehabt, Montag, 07.Juli, 14:04 Uhr
    Wir werden auf Grund ihres Kommentars ein Gutachten erstellen. Eine persönliche Anwesenheit ist nicht erforderlich. Pech gehabt.