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Wann fällt der Soli weg Besserverdiener müssen weiter Soli zahlen

Wann fällt der Soli weg: Das ist er für die meisten schon. Nur Spitzenverdienerinnen und -verdiener zahlen ihn noch. 2024 werden die Freigrenzen erhöht. Wer dann noch Soli zahlen muss, das lesen Sie hier.

Stand: 25.01.2024

Mann liest an einem Schreibtisch zu Hause einen Brief und freut sich | Bild: mauritius images / Aleksandr Davydov / Alamy / Alamy Stock Photos

Wann fällt der Soli weg

Seit 1. Januar 2021 ist für fast alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Zahlung des Solidaritätszuschlags weggefallen. 90 Prozent der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen müssen ihn seitdem nicht mehr bezahlen.

Wer muss 2024 Solidaritätszuschlag zahlen

Lediglich die Besserverdienenden und Anlegerinnen sowie Anleger, die ihren Sparerpauschbetrag ausgeschöpft haben, zahlen den Soli weiterhin. Ab diesen Summen von jährlich gezahlter Einkommens- und Lohnsteuer sowie von Kapitalertragssteuer pro Jahr muss der Solidaritätszuschlag aktuell gezahlt werden:

"Die Freigrenze von bisher 16.956 Euro wird im Jahr 2023 auf 17.543 Euro angehoben, 2024 steigt sie weiter auf 18.130 Euro. Damit wird auch die Berechnung des Soli an die Inflation angepasst."

Bundesfinanzministerium

Der Soli, für den 5,5 Prozent zusätzlich zur Lohn- und Einkommenssteuer gezahlt werden müssen, war 1991 eingeführt worden. Er sollte helfen, die Kosten der Wiedervereinigung zu finanzieren. Diese Abgabe fließt ausschließlich dem Bund zu, den Ländern aber nicht.

Gerichtsurteil Soli

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München ist das oberste deutsche Gericht, wenn es um Steuerfragen geht und es hat im Januar 2023 darüber verhandelt, ob der Solidaritätszuschlag für Besserverdienende seit 2020 noch verfassungsgemäß ist. Ein Ehepaar aus Aschaffenburg hatte gegen den Soli geklagt, weil ihrer Meinung nach die Rechtsgrundlage für diese Abgabe mit dem Ende des Solidarpakts II weggefallen sei, der Ende 2019 ausgelaufen war. Und außerdem verstoße die Beschränkung der Sonderabgabe auf zehn Prozent der Steuerpflichtigen gegen den Gleichheitssatz im Grundgesetz. Unterstützt wurde das Ehepaar bei der Klage vom Bund der Steuerzahler. Sowohl das Finanzamt als auch das Finanzgericht Nürnberg sahen den Soli als rechtmäßig an. Nun hat auch der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Abgabe rechtmäßig und nicht verfassungswidrig ist.

"Im vorliegenden Fall ist das Gericht nicht von der Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags für die Jahre 2020 und 2021 überzeugt", sagte BFH-Präsident Hans-Josef Thesling - gegen die Steuerbescheide dieser beiden Jahre richtete sich die Klage. Bloße Zweifel rechtfertigten keine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht. Laut Urteil hat der Bund schlüssig dargelegt, dass die Wiedervereinigung weiter erhöhten Finanzbedarf verursacht, auch wenn die früheren Solidarpakte zur Finanzierung der Einheitslasten ausgelaufen sind.

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