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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung So sorgen Sie vor und entlasten Ihre Angehörigen im Notfall

Unfall oder Krankheit: Wir können in manchen Situationen keine Entscheidungen mehr selbst treffen. Deswegen ist eine Vorsorgevollmacht so wichtig. Unser Experte, Notar Dr. Claudius Eschwey, erklärt, was dabei zu beachten ist.

Published at: 11-9-2024

Eine Brille und ein Kugelschreiber liegen auf einer Vollmacht | Bild: mauritius images / Ulrich Niehoff / imageBROKER

Wenn wir durch Krankheit oder einen Unfall unsere Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können, muss dies ein anderer für uns tun. Etwas, das viele nicht wissen: "Weder Ehepartner oder Ehepartnerin noch Kinder können dies automatisch. Sie müssen dazu bevollmächtigt sein", so die Verbraucherzentrale. Deswegen ist es so wichtig, rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht zu verfassen. Voraussetzungen: Man muss sie schriftlich verfassen, sie muss mit dem Namen des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin versehen sein, Ort und Datum enthalten und unterschrieben sein.

Notvertretungsrecht für Ehe- oder Lebenspartner

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es ein Notvertretungsrecht für Ehe- und Lebenspartner, geregelt im § 1358 BGB. Es greift, wenn eine Person zum Beispiel durch Koma oder Krankheit seine "Angelegenheiten der Gesundheitssorge" nicht mehr selbst regeln kann. Dieses Notvertretungsrecht gilt aber nur für die Dauer von sechs Monaten und ausschließlich für Gesundheitsentscheidungen. Auch Ehe- und Lebenspartner brauchen daher unbedingt eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung.

Welche Vollmacht ist die richtige?

"Üblich und sinnvoll sind Vollmachten, die sämtliche Lebensbereiche erfassen und keine inhaltlichen Beschränkungen enthalten, damit im Vorsorgefall - zum Beispiel Demenz oder Koma - nicht doch eine Situation eintritt, in der die Vollmacht nicht ausreicht", so Notar Dr. Claudius Eschwey im Interview. Eine solche allumfassende Vollmacht ist die Vorsorgevollmacht, auch als Generalvollmacht zu verstehen. Zusätzliche Vollmachten wie eine Bankvollmacht sind dann eigentlich nicht mehr nötig. "Trotzdem kann es sinnvoll sein, auch bei der Bank eine Vollmacht zu erteilen. So ist sichergestellt, dass der Bevollmächtigte im Ernstfall schnell handeln kann."

Auf die richtige Formulierung achten

Sie müssen die Vollmacht von keiner Behörde oder Institution absegnen lassen. Dennoch sollten Sie richtige Formulierungen wählen, "denn sobald der Vorsorgefall eintritt, ist es für Korrekturen meist zu spät. Gerade für den Bereich der Gesundheitssorge verlangt das Gesetz, dass einige Befugnisse in der Vollmacht konkret benannt werden müssen, zum Beispiel die Befugnis zur Einwilligung in lebensgefährliche Operationen", so unser Experte.

Vorsorgevollmacht Verbraucherzentrale

Bei der Verbraucherzentrale können Sie eine Vorsorgevollmacht selbst Schritt für Schritt und kostenlos erstellen. Interaktiv wird Ihnen dabei jeder Schritt erklärt und es werden zusätzliche Informationen angeboten. Die Vorsorgevollmacht wird online ausgefüllt, Sie können sie am Schluss ausdrucken und unterschreiben: Vorsorgevollmacht Verbraucherzentrale. Auch eine Patientenverfügung kann man selbst erstellen. In einer Patientenverfügung werden die gesundheitlichen Fragen geregelt, zum Beispiel, ob in bestimmten, genau definierten Situationen lebensverlängernde Maßnahmen wie künstliche Beatmung oder künstliche Ernährung angewandt werden sollen oder nicht. Die Verbraucherzentrale bietet auch hier einen Vordruck an, den man Schritt für Schritt bearbeiten kann, unter diesem Link: Patientenverfügung Verbraucherzentrale.

Wann brauche ich Beratung bei einer Vorsorgevollmacht

Eine professionelle Beratung von einem Notar oder einer Notarin kann manchmal ratsam sein - sie können auch die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin dokumentieren, denn nur wenn diese gegeben ist, ist die Vollmacht auch gültig. So etwas kann im Nachhinein angezweifelt werden. Die Geschäftsfähigkeit fehlt etwa bei "krankhafter Störung der Geistestätigkeit", wenn man also nicht mehr im Stande ist, eigenständige Entscheidungen zu treffen. Die Verbraucherzentrale rät zu einer notariellen Beratung, "wenn es um große Vermögen geht oder Sie absehbare Streitigkeiten unter Ihren Angehörigen um die Wirksamkeit der Vollmacht verhindern wollen."

Wenn der oder die Bevollmächtigte auch zu Immobiliengeschäften berechtigt sein soll, reicht ein handschriftliches Dokument nicht aus, hier ist die notarielle Form gesetzlich vorgeschrieben.

Vorsorgevollmacht registrieren lassen

Wenn Rettungsdienst und Notarzt zu einem Unfall kommen, müssen sie sich erkundigen, ob eine Vorsorgevollmacht besteht oder nicht. Die Nothelfer erkundigen sich in der Regel zuerst beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Berlin.
Eine Registrierung in Berlin wird daher von vielen Expertinnen und Experten empfohlen.

Kosten Vorsorgevollmacht Registrierung

Die Kosten hierfür schwanken um die 20 Euro - je nach Registrierungsart und Zahlungsart: Onlineregistrierung 20,50 bis 23 Euro, Registrierung per Brief 23,50 bis 26 Euro (Stand: 24. Juli 2024). Diese Preise gelten für eine Person - je weiterer Person fallen bei einer Onlineregistrierung 3,50 Euro, bei einer Registrierung per Brief 4 Euro an.
Bei notariellen Vorsorgevollmachten kümmert sich der Notar oder die Notarin um die Registrierung. Die Gebühren dafür liegen bei 16 Euro, bei mehreren Bevollmächtigten zusätzlich 3,50 Euro pro Bevollmächtigten oder Bevollmächtigte.

Die Familie mit einbeziehen

Nur Sie entscheiden, wem Sie die Vollmacht erteilen. "In jedem Fall ist es aber gut, die Vollmacht in der Familie zu besprechen. Gerade der Bevollmächtigte sollte wissen, dass der Vollmachtgeber ihm nicht nur vertraut, sondern auch von ihm erwartet, sich im Fall der Fälle um seine Angelegenheiten zu kümmern", so unser Experte. Sollte das Vertrauen nicht mehr gegeben sein, können Sie die Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen.

Sie können auch mehreren Personen die Vorsorgevollmacht erteilen, so trägt nicht eine Person alleine die gesamte Verantwortung.

Unterschied zwischen Vollmacht und Patientenverfügung

Während bei einer Vorsorgevollmacht der oder die Bevollmächtigte sämtliche Entscheidungen für Sie treffen kann, bestimmen Sie mit einer formulierten Patientenverfügung selbst, welche ärztlichen Behandlungen im Ernstfall ergriffen oder auch nicht ergriffen werden sollen. Zum Beispiel, ob eine künstliche Ernährung oder lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Mit einer sogenannten Betreuungsverfügung dagegen schlagen Sie eine Person vor, die vom Betreuungsgericht als Betreuende oder Betreuender eingesetzt werden soll.

Keine Vollmacht - wer kümmert sich dann um meine Angelegenheiten?

In diesem Fall wird das Betreuungsgericht einen Betreuer oder eine Betreuerin bestimmen. In der Regel sind das nahestehende Personen, wie Ehepartner oder Kinder. Dennoch wird zur Bestimmung immer ein Gericht eingeschaltet, sprich, hier entstehen Gerichts- und andere Kosten. "Zudem ist das Betreuungsverfahren aufwendig und mit Belastungen insbesondere für den Betroffenen, zum Beispiel durch ärztliche Begutachtungen, verbunden," sagt Claudius Eschwey. Außerdem kann bis zur Bestimmung einer Betreuungsperson niemand Entscheidungen für Sie treffen.


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