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Organspende Wie wird man Organspender?

Wie wird man Spenderin oder Spender und wie läuft das ab? Wer kommt als Spender oder Spenderin überhaupt in Frage und wer entscheidet über den Empfänger?

Stand: 26.03.2024

Eine Hand legt ein symbolisches Herz in eine andere Hand. | Bild: mauritius images / PHONGSAKORN PORNSUPARAK / Alamy / Alamy Stock Photos

Am 16.1.2020 stimmte der Bundestag gegen die Widerspruchslösung bei der Organspende. Diese sah vor, dass man ab dem 18. Lebensjahr automatisch zum Organspender geworden wäre, außer man hätte ausdrücklich widersprochen. Nach der Ablehnung der Widerspruchslösung bleibt erst einmal alles beim Alten. Das heißt, die Zustimmungslösung gilt weiterhin in Deutschland. Wer zum Organspender werden möchte, der muss zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt haben, ein solcher zu werden.

Im Jahr 2023 haben 965 Spenderinnen und Spender ein Organ gespendet. Derzeit stehen etwa 8.400 Menschen auf der Warteliste für ein Organ, die meisten warten auf eine Nierenspende. Deutschland hat im internationalen Vergleich noch viel Luft nach oben, wenn es um die Organspende-Bereitschaft geht. Im Vergleich zu Spanien mit über 46 Organspenderinnen und Spendern je Million Einwohnern steht Deutschland mit 11,4 Spenderinnen und Spendern laut organspende-info.de deutlich schlechter da.

Wie wird man Organspender

Klassisch wird man Organspender, in dem man einen Organspenderausweis ausfüllt. Auf diesem werden Name, Geburtsdatum, Adresse eingetragen und auf der Rückseite angekreuzt, welches Gewebe man nach seinem Tod denn spenden möchte – und welches vielleicht auch nicht. Außerdem kann man natürlich auch ankreuzen, dass man nicht spenden möchte oder man kann diese Entscheidung über eine Organspende auch einer dritten Person übertragen.

Auf der Rückseite kann man ankreuzen, ob und welches Gewebe man spenden möchte.

Der Organspendeausweis ist ein rechtlich gültiges Dokument. "Angehörige und Ärzte müssen sich zwingend an die darin dokumentierte Entscheidung halten," so organspende-info.de. Wenn man seine Entscheidung ändert, kann man jederzeit den alten Ausweis wegwerfen und einen neuen Organspendeausweis mit der neuen Entscheidung ausfüllen. Man sollte aber nicht vergessen, die eigenen Angehörigen über die Entscheidung zu informieren.

Hier können Sie einen Organspendeausweis entweder online ausfüllen und ausdrucken oder kostenlos einen Organspendeausweis bestellen.

Organspendeausweis digital

Seit 18. März 2024 können Sie in einer ersten Stufe Ihre persönliche Erklärung zur Organ- und Gewebespende über www.organspende-register.de eintragen. In der zweiten Stufe, ab Juli 2024, sind alle Entnahmekrankenhäuser an das Organspende-Register angeschlossen. Diese können nun die im Register hinterlegten Erklärungen abrufen. In der dritten Stufe, Juli 2024 bis spätestens September 2024, kann das Register über die Krankenkassen-Apps erreicht werden. In der vierten Stufe (1. Januar 2025) erlangen auch Gewebeeinrichtungen Anbindung an das Register.

Um Ihre Organspendebereitschaft einfach und bequem online zu registrieren, besuchen Sie die offizielle Website des Organspende-Registers und folgen Sie den Anweisungen zur Registrierung. Zunächst müssen Sie sich eindeutig identifizieren. Für die Identifikation benötigen Sie Ihren elektronischen Personalausweis oder den elektronischen Aufenthaltstitel sowie die AusweisApp. Informationen zur elektronischen Identifikation stellt der Bund auf einer ausführlichen Erklärseite zur Verfügung.

Sie werden anschließend gebeten, persönliche Informationen wie Name, Geburtsdatum und Kontaktdaten anzugeben. Genauso wie im Ausweis müssen Organspender im Online-Register ihren Willen für oder gegen die Entnahme von Organen und Geweben nach ihrem Tod angeben. Wie im Ausweis können sie auch nur bestimmte Organe und Gewebe ein- oder ausschließen. Alternativ dazu können sie eine Person bestimmen, die über Ja oder Nein entscheidet. Wichtig: Die jeweiligen Aussagen im Organspendeausweis, in der Patientenverfügung und im Online-Register sollten sich nicht widersprechen. In der Übergangsphase ist es außerdem wichtig, weiterhin einen Organspendeausweis in Papierform bei sich zu haben. Denn erst ab dem 1. Juli rufen die Krankenhäuser das Organspende-Register regelhaft ab. Ihre Daten werden abschließend sicher gespeichert.

Seit dem Start am 18. März haben bereits mehr als 77.000 Menschen diese Möglichkeit genutzt (Stand 26. März 2024, Quelle: organspende-info.de).

Bin ich überhaupt als Organspender geeignet?

Grundsätzlich ist jeder als Spender geeignet, nur wenige Erkrankungen schließen eine Organspende nach dem Tod aus. Auch das Alter spielt keine Rolle.

"Mich fragen immer ganz viele, wie lang kann ich eigentlich tatsächlich spenden? Wie alt darf denn maximal ein Spender sein? Und das hängt natürlich von den einzelnen Organen ab. Das heißt, für das Herz sollte der Spender nicht so alt sein. Für Nieren und für Lebern können die Spender durchaus älteren Jahrgangs sein."

Prof. Dr. med. Christian Hagl, Leiter der Herzchirurgie der LMU, München

Die Organe eines Verstorbenen können unter der Voraussetzung des eingetretenen Hirntods entnommen werden. Dieser kann durch eine Hirnblutung oder zum Beispiel einen Gehirntumor eintreten. Dieser Tod ist so selten, dass nur wenige Verstorbene überhaupt für eine Organspende in Frage kommen.

Laut einer Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind die Gründe gegen eine Organspende oftmals der Glaube, nicht als Spender in Frage zu kommen, aber auch die Angst vor Missbrauch durch negative Berichterstattung ist vorherrschend.

Hören Sie hier den Blaue Couch Podcast mit Barbara Hobmeier, die als erstes Kind in Bayern von 30 Jahren eine Leber transplantiert bekam:

https://www.ardaudiothek.de/episode/blaue-couch/barbara-hobmeier-transplantationspatientin-ich-fuehl-mich-nicht-so-wie-man-das-erwarten-wuerde/bayern-1/13335591/

Wie läuft eine Organspende ab?

Zunächst müssen zwei Fachärzte den endgültigen, nicht behebbaren Ausfall des gesamten Gehirns feststellen, so das Bundesgesundheitsministerium. Erst dann ist die Voraussetzung für eine Organspende gegeben.

"Die Kriterien, die dort angelegt werden, sind sehr, sehr genau und es wird sicher keinem Patienten, der überleben könnte, ein Organ entnommen."

Prof. Dr. med. Christian Hagl, Leiter der Herzchirurgie der LMU, München

Dann werden durch die Deutsche Stiftung Organtransplantation Laboruntersuchungen veranlasst. Das dient zum Schutz des Organempfängers, denn so können etwaige Infektionen oder Tumorerkrankungen ausgeschlossen werden.
Sind diese Untersuchungen abgeschlossen und der Organspender kommt als solcher in Frage, übermittelt die Deutsche Stiftung Organtransplantation alle Daten an Eurotransplant. Die Stiftung Eurotransplant ist verantwortlich für die Zuteilung von Spenderorganen. Sie ist eine Service-Organisation, die acht europäische Länder betreut.

"Die Vorteile der internationalen Zusammenarbeit ergeben sich zum einen aus einem gemeinsamen Spender-Meldesystem und einer zentralen Warteliste."

Eurotransplant

Eurotransplant durchsucht jetzt die zentrale Warteliste nach einem "passenden" Empfänger, sobald dieser gefunden ist, wird die Vermittlung der Spenderorgane eingeleitet.

Kann ich mir den Empfänger meiner Organspende aussuchen?

Das Bundesgesundheitsministerium verneint die Frage ganz klar. Man kann sich keinen Empfänger aussuchen oder bestimmen, dass die Organspende zum Beispiel nur an ein Kind oder nicht an einen Raucher oder Alkoholabhängigen gehen soll. Geregelt wird der Empfang der Organe über die oben genannte unabhängige Vermittlungsstelle Eurotransplant.

"Die Vergabe von postmortal gespendeten, vermittlungspflichtigen Organen erfolgt nach § 12 Transplantationsgesetz ausschließlich nach medizinischen Kriterien, insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit für geeignete Patientinnen und Patienten. Die Vermittlungsregeln werden in Richtlinien der Bundesärztekammern festgelegt und sind Grundlage jeder Vermittlungsentscheidung."

Bundesgesundheitsministerium

Durch diese Regelung wird eine Verteilung nach nichtmedizinischen Kriterien, wie dem Einkommen, dem Versicherungsstatus oder etwa der Herkunft rechtlich ausgeschlossen.


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