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Organspende Was Sie wissen müssen

Wie wird man Spender? Woher weiß man, ob man überhaupt geeignet ist? Das und wie genau eine Organspende abläuft, wenn man sich dafür entscheidet, erfahren Sie hier.

Published at: 10-5-2021

Eine Hand legt ein symbolisches Herz in eine andere Hand. | Bild: mauritius-images

Am 16.1.2020 stimmte der Bundestag gegen die Widerspruchslösung bei der Organspende. Diese sah vor, dass man ab dem 18. Lebensjahr automatisch zum Organspender geworden wäre, außer man hätte ausdrücklich widersprochen.
Nach der Ablehnung der Widerspruchslösung bleibt erst einmal alles beim Alten.

Das heißt die Zustimmungslösung gilt weiterhin in Deutschland. Wer zum Organspender werden möchte, der muss zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt haben, ein solcher zu werden.

Trotz der Pandemie spendeten im Jahr 2020 913 Menschen ein Organ oder mehrere. Im Jahr davor waren es noch 932. Deutschland bildet im internationalen Vergleich eines der Schlusslichter, wenn es um die Organspende-Bereitschaft geht.

Bin ich überhaupt als Organspender geeignet?

Grundsätzlich ist jeder als Spender geeignet, nur wenige Erkrankungen schließen eine Organspende nach dem Tod aus. Auch das Alter spielt keine Rolle.

"Mich fragen immer ganz viele, wie lang kann ich eigentlich tatsächlich spenden? Wie alt darf denn maximal ein Spender sein? Und das hängt natürlich von den einzelnen Organen ab. Das heißt, für das Herz sollte der Spender nicht so alt sein. Für Nieren und für Lebern können die Spender durchaus älteren Jahrgangs sein."

Prof. Dr. med. Christian Hagl, Leiter der Herzchirurgie der LMU, München

Die Organe eines Verstorbenen können unter der Voraussetzung des eingetretenen Hirntods entnommen werden. Dieser kann durch eine Hirnblutung oder zum Beispiel einen Gehirntumor eintreten. Dieser Tod ist so selten, dass nur wenige Verstorbene überhaupt für eine Organspende in Frage kommen.

Laut einer Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind die Gründe gegen eine Organspende oftmals der Glaube, nicht als Spender in Frage zu kommen, aber auch die Angst vor Missbrauch durch negative Berichterstattung ist vorherrschend.

Wie läuft eine Organspende ab?

Zunächst müssen zwei Fachärzte den endgültigen, nicht behebbaren Ausfall des gesamten Gehirns feststellen, so das Bundesgesundheitsministerium. Erst dann ist die Voraussetzung für eine Organspende gegeben.

"Die Kriterien, die dort angelegt werden, sind sehr, sehr genau und es wird sicher keinem Patienten, der überleben könnte, ein Organ entnommen."

Prof. Dr. med. Christian Hagl, Leiter der Herzchirurgie der LMU, München

Dann werden durch die Deutsche Stiftung Organtransplantation Laboruntersuchungen veranlasst. Das dient zum Schutz des Organempfängers, denn so können etwaige Infektionen oder Tumorerkrankungen ausgeschlossen werden.
Sind diese Untersuchungen abgeschlossen und der Organspender kommt als solcher in Frage, übermittelt die Deutsche Stiftung Organtransplantation alle Daten an Eurotransplant. Die Stiftung Eurotransplant ist verantwortlich für die Zuteilung von Spenderorganen. Sie ist eine Service-Organisation, die acht europäische Länder betreut.

"Die Vorteile der internationalen Zusammenarbeit ergeben sich zum einen aus einem gemeinsamen Spender-Meldesystem und einer zentralen Warteliste."

Eurotransplant

Eurotransplant durchsucht jetzt die zentrale Warteliste nach einem "passenden" Empfänger, sobald dieser gefunden ist, wird die Vermittlung der Spenderorgane eingeleitet.

Kann ich mir den Empfänger meiner Organspende aussuchen?

Das Bundesgesundheitsministerium verneint die Frage ganz klar. Man kann sich keinen Empfänger aussuchen oder bestimmen, dass die Organspende zum Beispiel nur an ein Kind oder nicht an einen Raucher oder Alkoholabhängigen gehen soll. Geregelt wird der Empfang der Organe über die oben genannte unabhängige Vermittlungsstelle Eurotransplant.

"Die Vergabe von postmortal gespendeten, vermittlungspflichtigen Organen erfolgt nach § 12 Transplantationsgesetz ausschließlich nach medizinischen Kriterien, insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit für geeignete Patientinnen und Patienten. Die Vermittlungsregeln werden in Richtlinien der Bundesärztekammern festgelegt und sind Grundlage jeder Vermittlungsentscheidung."

Bundesgesundheitsministerium

Durch diese Regelung wird eine Verteilung nach nichtmedizinischen Kriterien, wie dem Einkommen, dem Versicherungsstatus oder etwa der Herkunft rechtlich ausgeschlossen.


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