Nebelschlussleuchte Wann darf ich das Nebelschlusslicht anschalten?
Schlechte Sicht - Nebelschlussleuchte an? So einfach ist das nicht: Die sehr helle Zusatzleuchte darf nur in bestimmten Situationen eingeschaltet werden, sonst ist sogar ein Bußgeld fällig.
Nebelschlusslicht - wann einschalten?
Herbstnebel - gleich mal automatisch die Nebelschlussleuchte einschalten? Nein. Die Zusatzleuchte ist bis zu 20 Mal heller als unsere normalen Scheinwerfer und deswegen besteht die Gefahr, dass wir andere Autofahrer damit blenden. Deshalb erst einschalten, wenn die Sicht durch Nebel so schlecht ist, dass wir weniger als 50 Meter weit sehen können. Zur Orientierung auf Landstraßen und Autobahnen: Die Leitpfosten sind im Abstand von 50 Metern aufgestellt.
Laut Straßenverkehrsordnung können wir die Nebelschlussleuchte einschalten, wenn die Bedingungen gegeben sind, müssen es aber nicht. Wenn wir sie einschalten, müssen wir sie allerdings unbedingt sofort ausschalten, wenn die Sicht wieder besser wird. Wer das nicht tut, riskiert ein Bußgeld von 20 Euro.
Nebelschlussleuchte und Nebelscheinwerfer - wo einschalten?
Die Tasten für beide Scheinwerfer haben immer dasselbe Symbol - egal, welches Auto Sie fahren:
Die Nebelschlussleuchte sieht aus wie ein spiegelverkehrtes großes "D", rechts daneben sind drei waagerechte Striche, die senkrecht von einer Schlangenlinie durchkreuzt werden.
Beim Nebelscheinwerfer für vorne - da ist das "D" richtig rum und links daneben sind drei schräge Striche mit einer Schlangenlinie.
Nebelscheinwerfer vorne: Weniger als 150 Meter Sicht auf der Autobahn
Die zusätzlichen Nebelscheinwerfer vorne darf man einschalten, wenn auf der Autobahn die Sicht durch Nebel, Regen oder Schneefall so eingeschränkt ist, dass man nur noch 150 Meter weit sieht. Auf Landstraßen muss die Sicht schlechter sein - und bei 100 bis 120 Metern liegen.
Ist starker Regen der Grund für schlechte Sicht, müssen wir unseren Fahrstil ohnehin anpassen, damit wir Sicher Autofahren bei Regengüssen.
Nebelschlussleuchte - was ist erlaubt:
- Erst bei einer Sicht unter 50 Metern dürfen wir sie einschalten.
- Wenn die Sicht sich bessert - ausschalten!
- Im Stau: ausschalten!
- Mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte darf man nur 50 km/h schnell fahren.
- Wer vergisst, die Nebelschlussleuchte wieder auszuschalten, riskiert ein Bußgeld.
Tipp: Bei Regen, im Tunnel oder am frühen Morgen: Wann kann ich mit Tagfahrlicht fahren - und wann muss ich auf Abblendlicht umsteigen? Lesen Sie dazu: Tagfahrlicht oder Abblendlicht: Welches Licht wann einschalten?