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Mehrwertsteuer-Senkung Corona-Krise Was die Steuersenkung für uns Verbraucher bedeutet

Ab 1. Juli wird die Mehrwertsteuer für sechs Monate gesenkt. Wo und wie Verbraucher jetzt sparen können.

Stand: 30.06.2020 | Archiv

Paar kontrolliert eine Rechnung | Bild: mauritius images

Der Mehrwertsteuersatz sinkt vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte Satz wird von 7 auf 5 Prozent reduziert. Den ermäßigten Mehrwertsteuersatz zahlen wir hauptsächlich auf Lebensmittel, Bücher und Zeitschriften. Durch die Senkung der Mehrwertsteuer soll die Kauflaune der Verbraucher in der Corona-Krise geweckt werden und die Wirtschaft profitieren.

Mehrwertsteuer-Senkung: Abzug auch an der Kasse möglich

Die Händler müssen für die sechs Monate, in denen die Steuersenkung gilt, übrigens nicht das gesamte Sortiment mit neuen Preisen versehen, sondern können an der Kasse den geringeren Preis gewähren - falls sie die Mehrwertsteuer-Senkung an ihre Kunden weitergeben. Dazu verpflichtet sind sie nicht.

Mehrwertsteuer-Senkung in der Corona-Krise: Spare ich im Supermarkt?

Nur, wenn der Handel die Steuersenkung auch weitergibt, profitieren die Verbraucher davon. Gezwungen ist der Handel dazu aber nicht. Bei den Supermarktketten sieht es bisher gut aus: Viele große Lebensmittelhändler haben angekündigt, die ihre Preise zu senken. Manche Lebensmittelhändler reduzieren die Preise für ihr gesamtes Sortiment sogar um drei Prozent, obwohl der ermäßigte Satz ja nur um zwei Prozent verringert wird. In den Supermärkten werden wir daher wohl günstigere Preise zu erwarten haben.

Richtig groß Sparen geht im Supermarkt allerdings kaum. Die Verbraucherzentrale rechnet vor:

"Für Alltagseinkäufe wie Brot, Butter, Milch und Käse bewegen sich die Einsparungen damit nur im Cent-Bereich. Bei einem Lebensmittel-Wocheneinkauf für eine Familie für 150 Euro im Supermarkt beispielsweise summiert sich die Ersparnis auf 2,67 Euro."

Verbraucherzentrale

Mehrwertsteuersenkung - macht sie Versicherungen und Mieten günstiger?

Versicherungsbeiträge enthalten keine Mehrwertsteuer, sondern die sogenannte Versicherungssteuer. Und die ist von der Steuersenkung nicht betroffen. Mieten sind auch nicht mehrwertsteuerpflichtig - daher werden weder Mietzahlungen noch Versicherungsbeiträge günstiger.

Bei Bestellungen vor dem 1. Juli: Ab wann gilt die Mehrwertsteuer-Senkung?

Sie haben Ware vor dem 1. Juli bestellt, bekommen diese aber erst nach diesem Datum geliefert? Dann können Sie sich meist trotzdem freuen. Ausschlaggebend ist der Tag der Lieferung oder der Tag, an dem die Dienstleistung durchgeführt wird - das gilt auch für alle Handwerkerleistungen. Ausnahme: Sie haben einen Festpreis vereinbart, in dem die Mehrwertsteuer enthalten ist. In diesem Fall bleibt der alte Preis bestehen. Sie können allerdings beim Händler oder Handwerker nachfragen, ob er Ihnen die Mehrwertsteuer-Senkung doch gewährt, rät die Verbraucherzentrale. Einen Anspruch oder ein Recht auf die Weitergabe der Steuersenkung haben Verbraucher nicht, sagt Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern im Interview mit BAYERN 1.

Mehrwertsteuersenkung: Wo kann ich richtig sparen?

Besonders bei größeren Anschaffungen wie zum Beispiel einem neuen Fernseher, einem Auto oder einem Wohnmobil ergeben sich natürlich größere Sparmöglichkeiten. Ein Rechenbeispiel der Verbraucherzentrale zum Kauf eines Wohnmobils: "Hier beträgt der Nettopreis 37.815,13 Euro. Bei 16 Prozent Mehrwertsteuer könnte das Wohnmobil also nur 43.865,55 Euro kosten - gut 1.134 Euro weniger."

Allerdings sei eine Weitergabe der Steuersenkung, mit dem viele Händler werben, keine Garantie für den günstigsten Preis. Die Verbraucherschützer raten daher, bei größeren Anschaffungen immer vorher viele Angebote zu prüfen und die Preise zu vergleichen.

Strom- und Handyverträge: Hier gilt die Mehrwertsteuersenkung

Bei Strom, Gas und Fernwärme werden die Verbraucher wahrscheinlich auch sparen, wohl aber erst, wenn die Abrechnung kommt. Der Verbraucherinformationsdienst "Finanztip" hat bei acht Energieversorgern nachgefragt. Das geplante Verfahren, so Finanztip: Die Abschläge werden nicht verändert, der geringere Mehrwertsteuersatz aber am Ende soll als Gutschrift verrechnet werden. Die Experten von Finanztip schätzen: "Am Ende wird eine vierköpfige Familie irgendwas zwischen 10 und 20 Euro pro Vertrag sparen. Ein Wechsel bringt mehr."

Damit Sie überprüfen können, ob Sie wirklich sparen: Notieren Sie sich Ihren aktuellen Stromzählerstand.

Auch bei Handy- und DSL-Verträgen gilt der gesenkte Steuersatz. Fragen Sie bei Ihrem Anbieter nach, ob er diesen weitergibt. Oder wechseln Sie zu einem Unternehmen, das das tut.

Mehrwertsteuersenkung bei Abos oder Jahreskarten?

Für Jahreskarten wie zum Beispiel für den öffentlichen Personennahverkehr oder Abos für Streamingdienste gilt vom 1. Juli bis 31. Dezember der gesenkte Steuersatz, so Halm. Aber: Verpflichtet sind die Anbieter nicht, das an ihre Kunden weiterzugeben und Rückzahlungen anzubieten. Allerdings werben bereits einige Streaminganbieter wie zum Beispiel Netflix damit, dass sie die Steuersenkung komplett an ihre Abonnenten weitergeben.

Anzahlung vor dem 1. Juli, Lieferung später - gilt die Mehrwertsteuer-Senkung auch?

Wenn Sie bereits vor dem 1. Juli eine Anzahlung geleistet haben, aber die Lieferung erst später im Jahr erfolgt, gilt Folgendes:

"Bei der Anzahlung ist es auch so, wenn ich vor dem 1.7. eine Anzahlung geleistet habe, die Ware aber erst nach dem 1.7. kommt, dass auch hier eine Korrektur der Mehrwertsteuer durchgeführt werden muss. Das heißt, dass meine Anzahlung schon höher ist, weil das umgerechnet werden muss. Da dringend drauf schauen und nochmal mit dem Anbieter ins Gespräch kommen, inwiefern hier der reduzierte Mehrwertsteuersatz angerechnet wird."

Tatjana Halm, Verbraucherzentrale Bayern

Mehrwertsteuer-Senkung: Nie selbst drei Prozent abziehen

Eines sollten Verbraucher nie tun: Von einer Rechnung selbst drei Prozent abziehen und weniger bezahlen, denn:

"Kürzen Sie den Betrag, den Sie zahlen, aber keinesfalls selbst um drei Prozent! Denn damit ziehen Sie im Zweifelsfall zu viel vom Bruttobetrag ab: Mathematisch machen 3 Prozent Mehrwertsteuer, die nach der Steuersenkung weniger auf den Nettobetrag aufgeschlagen werden, nämlich nur etwa 2,5 Prozent vom Bruttobetrag aus."

Verbraucherzentrale

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