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Frührente Wer mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen kann

Viele träumen davon, früh in Rente zu gehen. Doch in vielen Fällen ist das mit geringerer Rente verbunden. Wer ohne Abschläge in den Ruhestand gehen kann und wie Sie Abzüge verhindern.

Stand: 13.06.2023

Paar sitzt in einem Café und informiert sich mittels eines Tablets. | Bild: mauritius images / Westend61 / Philipp Nemenz

Derzeit gehen rund ein Drittel der Berufstätigen früher in Rente. Wer das tut, muss meist mit Abschlägen rechnen, aber nicht immer. In der Regel sind es 0,3 Prozent je Monat weniger Bruttorente. Also 3,6 Prozent weniger Rente für ein Jahr. Für die Abschläge existiert eine Obergrenze: "Bis zu 14,4 Prozent der Rente können es maximal sein - und das für die gesamte Zeit des Rentenbezugs", so die Deutsche Rentenversicherung.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte - nach 45 Jahren

Wenn Sie auf 45 Jahre Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung kommen, können Sie ganz ohne Abschläge mit 63 und 8 Monaten (wenn Sie bis zum Jahr 1956 geboren sind) in Rente gehen. Diese Altersgrenze für eine frühere Rente ohne Abzüge erhöht sich stufenweise für die nach 1956 Geborenen. Für alle, die ab 1964 geboren worden sind, gibt es die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren Versicherungszeit ab einem Alter von 65 Jahren (ohne Abschläge). Ab 1964 Geborene können zwar auch mit 63 Jahren als langjährige Versicherte in Ruhestand gehen, müssen dann aber - da der Beginn der Regelaltersrente ja auf 67 Jahre festgelegt worden ist - mit Abschlägen für vier Jahre leben, also mit insgesamt 14,4 Prozent weniger Rente. Oder diese durch Ausgleichszahlungen abfangen.

Frührente nach 35 Jahren

Wer 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann auch früher in seinen Ruhestand starten. Allerdings muss derjenige dann mit den erwähnten Abschlägen bei den Altersbezügen rechnen. Je Monat, den man früher aufhört, sind das 0,3 Prozent von der Bruttorente. Einfaches Rechenbeispiel: Bei einer zu erwartenden Bruttorente von 1.000 Euro würden 72 Euro (0,3 x 24 Monate) von der monatlichen Rente fehlen, wenn man zwei Jahre vor dem Termin der Regelaltersrente aufhört zu arbeiten. Und das gilt dann für den gesamten Zeitraum, in dem man Rente bezieht.

So klappt es mit 63 mit der früheren Rente

Max Schmutzer von der Stiftung Warentest hat vor allem einen Tipp - sich bei der Deutschen Rentenversicherung rechtzeitig beraten zu lassen:

"'Komme ich auf diese 35 Versicherungsjahre, um mit 63 in Rente zu gehen? Komme ich vielleicht sogar auf die 45 Versicherungsjahre, um ohne Abschläge früher in Rente zu gehen?' Das alles kann einem die Rentenversicherung beantworten. Und das sollte man dann auch in Anspruch nehmen."

Weniger Abschläge bei der Frührente durch Ausgleichszahlungen

Ob es sich für Sie lohnt, mit Ausgleichszahlungen die Abschläge zu umgehen, das können Sie bei einer speziellen Rentenberatung bei der Deutschen Rentenversicherung erfahren. Solche freiwilligen Ausgleichszahlungen sind seit Inkrafttreten des sogenannten Flexirentengesetzes im Jahr 2017 ab einem Lebensalter von 50 Jahren möglich, früher konnte man erst ab 55 Jahren freiwillig einzahlen. Wer vorhat, früher in den Ruhestand zu starten und vorher freiwillig einzuzahlen, muss das auch ankündigen:

"Wenn Sie vorhaben, vorzeitig in Rente zu gehen und die Abschläge auszugleichen, müssen Sie das gegenüber Ihrem Rentenversicherungsträger ausdrücklich erklären. Der Rentenversicherungsträger ermittelt dann aufgrund Ihrer Angaben die Rentenhöhe zum beabsichtigten Rentenbeginn, den Umfang der voraussichtlichen Rentenminderung und die Höhe des Ausgleichsbetrags."

Deutsche Rentenversicherung

Vor Ausgleichszahlungen oder freiwilligen Zahlungen sollte man sich von der Rentenversicherung beraten lassen.

Es ist nicht vorgesehen, dass man regelmäßige Ratenzahlungen an die Rentenversicherung leistet, aber man kann zweimal im Jahr einzahlen, nur einen Teilbetrag zahlen oder die Zahlung über mehrere Jahre verteilt leisten.

Geht man dann trotz Ankündigung doch nicht früher in Rente, bekommt man das Geld, das man als Ausgleich gezahlt hat, nicht zurück: "Wird die Altersrente nicht wie beabsichtigt vorzeitig mit Abschlägen oder aber mit geringeren Abschlägen bezogen, erhöhen die Beiträge, die zum Ausgleich von Rentenabschlägen gezahlt wurden, die monatliche Rente. Eine Erstattung der Beiträge erfolgt nicht", so Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung.

Dazu der Tipp von Max Schmutzer von der Stiftung Warentest: "Wenn man die Zahlungen ein bisschen stückelt über mehrere Jahre, kann man das jedes Jahr in der Steuererklärung angeben und zahlt dadurch weniger Steuern."

Hören Sie in unserem Blaue Couch Podcast mit Altersvorsorge-Experten und Podcaster Frank Grell, was Sie für Ihre Altersvorsorge konkret noch tun können:

https://www.ardaudiothek.de/episode/blaue-couch/frank-grell-experte-fuer-altersvorsorge-ueber-die-vorfreude-aufs-aelterwerden/bayern-1/12418707/

Rechenbeispiele Ausgleichszahlungen

Bei einer Bruttorente von 800 Euro im Monat und einem Jahr vorzeitigem Rentenbeginn (Rentenminderung 3,6 Prozent oder 28,80 Euro) müsste zum vollen Ausgleich der Rentenminderung ein Betrag von rund 6.000 Euro in die Rentenversicherung eingezahlt werden.
Bei 1.000 Euro Rente und zwei Jahren vorzeitigem Rentenbeginn (Minderung 7,2 Prozent oder 72 Euro) sind rund 15.600 Euro aufzuwenden.
Wer bei einer Rente von 1.200 Euro monatlich drei Jahre früher in Rente gehen möchte, kann 130 Euro Rentenminderung (10,8 Prozent) durch rund 29.200 Euro ausgleichen.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung (Stand: Februar 2023)

Deutsche Rentenversicherung: Alle Fragen zum früheren Rentenbeginn klären

Sie sind sich nicht sicher, auf wie viele Versicherungsjahre Sie kommen oder ob es sich lohnt, Ausgleichszahlungen zu leisten - eine persönliche Rentenberatung bei der Deutschen Rentenversicherung schafft Klarheit. Einige Fragen können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung auch online klären: Zum Beispiel den Rentenbeginn. Wenn Sie Ihre jüngste Renteninformation zur Hand haben, können Sie die voraussichtliche Höhe der Rente online berechnen. Allerdings sind diese Ergebnisse natürlich unverbindlich.

Termine für eine Rentenberatung können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung jederzeit direkt vereinbaren.


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