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Arbeitszeit - was ist erlaubt Was ist im Büro und während der Arbeitszeit erlaubt?

Am Arbeitsplatz schnell das Handy aufladen oder früher gehen, um das Kind abzuholen: Nicht alles, was viele Arbeitnehmer im Büro erledigen, ist auch erlaubt. Was Sie dürfen und womit Sie eine Kündigung riskieren.

Stand: 24.05.2023

Frau nutzt Handy am Arbeitsplatz. | Bild: mauritius-images

Arbeitszeit Abmahnung

Es gibt keine Faustformel, was am Arbeitsplatz erlaubt ist. Grundsätzlich gilt, was im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung steht. Es gibt aber auch die sogenannte betriebliche Duldung, wenn also ein Arbeitgeber ein Verhalten lange duldet und Angestellte deshalb davon ausgehen können, dass es erlaubt ist. Allerdings sollte man sich nicht unbedingt auf die Duldung verlassen, rät Johannes Falch, Fachanwalt für Arbeitsrecht: "Da wäre ich sehr vorsichtig, am Schluss kann ich es nicht beweisen."

Banktermin wahrnehmen in der Arbeitszeit oder wegen der Handwerker zuhause bleiben 

"Da sehe ich keine Chance, das müssen Sie in Ihrer Freizeit machen oder Urlaub nehmen", sagt der Rechtsanwalt Johannes Falch. Es gibt allerdings eine Ausnahme: "Persönliche Unglücksfälle, also Einbruch, Brand oder auch ein Wasserrohrbruch."

Früher gehen, um ein Kind abzuholen

"Das muss der Arbeitgeber nicht erlauben – außer, das Kind wird unerwartet krank und muss deshalb abgeholt werden", sagt Falch. Auch hier gilt: Im Notfall müssen Sie Urlaub nehmen.

Handy am Arbeitsplatz benutzen

Der Arbeitgeber kann private Handynutzung am Arbeitsplatz verbieten - wer dagegen verstößt, riskiert eine Abmahnung. "Solange es keine ausdrückliche Erlaubnis gibt, ist es auch verboten", sagt Falch. Auch das private Telefonieren mit dem Diensttelefon kann ein Arbeitgeber untersagen - im Notfall ist ein Anruf aber erlaubt. Auch, um zu Hause Bescheid zu geben, dass es etwas später wird.

Ähnlich ist es beim privaten Surfen auf dem Dienst-PC: Die private Nutzung ist nicht grundsätzlich erlaubt. Je nachdem, was sich ein Arbeitnehmer auf dem Computer in der Arbeitszeit anschaut - zum Beispiel Pornos - droht in gravierenden Fällen sogar die Kündigung.

Handy am Arbeitsplatz aufladen

Die Stromkosten für die Steckdosen im Betrieb zahlt der Arbeitgeber. Ungefragt dürfen Arbeitnehmer ihr Handy also deshalb nicht an die Steckdose hängen. Wer ein Ladekabel anschließen will, sollte immer erst die Erlaubnis einholen - sonst riskiert er eine Abmahnung und im schlimmsten Fall seinen Arbeitsplatz.

Pakete an den Arbeitsplatz liefern lassen

"Grundsätzlich müsste ich erst fragen", sagt Rechtsanwalt Falch. Der Arbeitgeber kann es allerdings verbieten, wenn er nicht will, dass der Betrieb zur Paketannahmestelle wird.

Im Büro essen

Der Arbeitgeber kann es verbieten. "Solange Kunden keinen Zugang zum Arbeitsplatz haben, wird gegen den Müsliriegel nichts einzuwenden sein – gegen den Döner schon." Grundsätzlich ist aber die Mittagspause zum Essen da. Und wer mit seinem verschütteten Kaffee Arbeitsgeräte beschädigt, muss für den Schaden aufkommen.

Rauchpausen in der Pause

"Für Raucher schaut’s eher schlecht aus. Einen Anspruch auf Raucherpausen gibt es nicht mehr", sagt Falch. Deshalb: Wer rauchen will, muss das strenggenommen in den Pausen tun.

Radio hören während der Arbeitszeit

Da spricht nichts dagegen: "Solange es den Ablauf und die Konzentrationsfähigkeit nicht stört, ist es grundsätzlich erlaubt", sagt Falch.

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