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Boden rausreißen oder Wand einziehen Mietwohnung - was Sie dürfen und was nicht

Der alte Holzboden wäre viel schöner als der Teppich darüber? Und die Fliesen im Bad könnten einen Anstrich vertragen? Nicht alle Veränderungen in einer Mietwohnung sind erlaubt - was Sie umbauen dürfen und wann es teuer wird.

Stand: 14.11.2016

Eine Frau renoviert ihre Wohnung. | Bild: picture-alliance/dpa

Renovieren und verschönern ist grundsätzlich erlaubt - im Zweifelsfall müssen Sie allerdings die Wohnung wieder in den Zustand zurückversetzen können, in dem sie bei der Anmietung war. Das gilt auch wenn Sie die Mietwohnung durch die Arbeiten aufgewertet haben. Bevor Sie etwas verändern sollten diese Punkte mit dem Vermieter geklärt und schriftlich festgehalten werden, empfiehlt Claudia Menzel vom Mieterschutzbund.

  • Darf ich das: Ist der Vermieter mit der Veränderung einverstanden?
  • Was passiert wenn ich ausziehe: Muss rückgebaut werden oder darf die Veränderung bleiben?
  • Was passiert bei einer Aufwertung: Wird ein Abschlag für Umbau- und Materialkosten bezahlt?

Darf ich Wände versetzen, einreißen oder einziehen?

Nein. "Da das nicht ohne Beschädigung möglich ist, dürfen Sie das nur nach Absprache mit dem Vermieter", sagt Claudia Menzel vom Mieterschutzbund. Der Vermieter muss immer dann zustimmen, wenn eine Umbauarbeit nicht ohne Beschädigung machbar ist. Bevor Sie mit dem Umbau beginnen, sollten Sie sich die Erlaubnis unbedingt schriftlich geben lassen.

Darf ich den alten Holzboden abschleifen?

"Das ist grundsätzlich in Ordnung, Sie müssen es aber fachgerecht machen", sagt Claudia Menzel. Das heißt Sie können den Boden auch selber abschleifen, wenn Sie es genauso gut machen, wie ein Handwerker.

Darf ich neuen Boden verlegen?

Den alten Boden rausreißen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Denn der ist Eigentum des Vermieters und darf nicht ohne Absprache entfernt werden. "Klicklaminat über Teppich ist grundsätzlich möglich, wenn der Vermieter das bei Auszug nicht übernehmen will, müssen Sie es aber wieder rückbauen", sagt Claudia Menzel. Das bedeutet aber auch, dass keine Beschädigung am Teppich entstehen darf.

"Solche Maßnahmen sind meistens sehr kostenintensiv, das sollte man sich gut überlegen."

Claudia Menzel, Juristin beim Mieterschutzbund e.V.

Darf ich die Wände in meiner Lieblingsfarbe streichen und Löcher bohren?

Ja. Während der Mietzeit dürfen Sie streichen und dekorieren wie Sie wollen. Wichtig ist aber, dass die Farbe beim Auszug in einer "geschmacksneutralen Farbe" überstreichbar ist.

Für Bohrlöcher gilt: "Sie dürfen so viele Löcher bohren wie sie brauchen, um Mobiliar aufzustellen und Bilder anzubringen", sagt Claudia Menzel. Wer sicher sein will, dass es beim Auszug keine Probleme gibt, sollte sie aber wieder verschließen - fachgerecht.

Darf ich in Fliesen bohren oder die Kacheln streichen?

Die Kacheln streichen dürfen Sie nur mit Einverständnis des Vermieters. Beim Bohren ist die Lage etwas komplizierter: "Unter Umständen kann es zulässig sein – aber nur, wenn es gar keine andere Möglichkeit gibt." Also wenn Sie zum Beispiel sonst keinen Spiegel anbringen könnten. Alle anderen Varianten (Bohren in Fugen etc.) müssen aber geprüft worden sein. Und: Gucken Sie vorher in den Mietvertrag, ob es dort eine Regelung gibt.

Darf ich Steckdosen verlegen oder den Waschmaschinenanschluss umbauen lassen?

Nein. "Da müssten Sie umfangreiche Arbeiten durchführen lassen und es gäbe auch Beschädigungen, deshalb nur mit Zustimmung des Vermieters", sagt Claudia Menzel vom Mieterschutzbund. Sie haben Anspruch auf den Zustand der Wohnung, der Ihnen bei der Anmietung bekannt ist. Claudia Menzel empfiehlt deshalb gleich auf Anschlüsse zu achten und im Zweifelsfall mit dem Vermieter eine Vereinbarung zu treffen.


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