Hände in grünen Kunstoff-Handschuhen ziehen Impfspritze auf (Symbolbild)
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Ab 1. Oktober sind drei Impfdosen notwendig, um als vollständig geimpft zu gelten.

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"Vollständig geimpft": Ab 1. Oktober drei Corona-Impfungen nötig

Bis zum 30. September reichen zwei Corona-Impfungen, um als vollständig geimpft zu gelten. Ab dem 1. Oktober sind dafür drei Impfdosen notwendig. Wer bereits infiziert war, braucht dann zwei Spritzen statt einer für den vollständigen Immunschutz.

Am 1. Oktober 2022 tritt eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft: Als "vollständig geimpft" gilt dann nur noch, wer dreimal eine Spritze mit einem Impfstoff gegen Covid-19 erhalten hat. Dabei muss es sich um einen Impfstoff handeln, der in der EU zugelassen ist. Wer nachweisen kann, dass er bereits mit dem Coronavirus infiziert war, benötigt nur zwei Impfdosen für den vollständigen Impfschutz. Wer sich bereits vor der ersten Impfdosis angesteckt hat, benötigt als Beleg das Ergebnis eines Antikörper-Tests. Wer nach der ersten oder der zweiten Impfdosis infiziert war, kann dies mit einem PCR- oder einem vergleichbaren Test nachweisen. Die exakten Bestimmungen regelt der Paragraf 22a des Infektionsschutzgesetzes.

"Vollständig geimpft" müssen Menschen sein, die in einer Klinik, einem Pflegeheim oder einer anderen Einrichtung arbeiten, in der eine Corona-Impfpflicht gilt. In Bayern müssen nur neu eingestellte Pflegekräfte und andere von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffene Mitarbeiter die ab 1. Oktober neuen, strengeren Regeln einhalten. Von bereits beschäftigten Personen werde kein neuer Nachweis verlangt, erklärte der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek am 10. September.

Übergangsfrist bis 30. September

Bis zum 30. September genügen zwei Impfdosen oder die Kombination aus einer Impfdosis und einem Genesenennachweis, um den Status "vollständig geimpft" zu behalten. Eine kurze Zusammenfassung, wer vor und wer nach dem 1. Oktober als vollständig geimpft gilt, findet sich auch auf der Internet-Seite der Bundesregierung.

Tabelle: Zahlen zur Corona-Impfung in Deutschland und Bayern

EU-Zertifikat und Impfstatus sind nicht dasselbe

Auch bei Auslandsreisen kann es möglicherweise wieder Pflicht werden, den vollständigen Impfschutz nachweisen zu können. Als Beleg dient meist das EU-Impfzertifikat, das sich mit der Corona-Warn-App oder der CovPass-App auch mit dem Smartphone nutzen lässt.

Wichtig dabei: Die EU-Impfzertifikate gelten aus technischen Gründen maximal 365 Tage. 28 Tage vor dem Stichtag informieren die Apps über den bevorstehenden Ablauf des Zertifikats. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann das aktuelle Impfzertifikat erneuern. Das Zertifikat für die dritte Impfdosis ist unbefristet gültig, ebenso das Zertifikat für die zweite Impfung für Unter-18-Jährige. Bei Erwachsenen mit nur zwei Impfungen gilt das EU-Impfzertifikat dagegen nur maximal 270 Tage nach der zweiten Dosis, wie es auch den EU-Regelungen für Reisen innerhalb der Union entspricht.

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