Bildrechte: pa/dpa

Anton Schlecker auf dem Weg zur Urteilsverkündung in Stuttgart

Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Bewährung für Anton Schlecker - Seine Kinder müssen in Haft

Der ehemalige Drogeriemarkt-Unternehmer Anton Schlecker muss nicht ins Gefängnis. Das Stuttgarter Landgericht hat ihn wegen Bankrotts zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Seine beiden Kinder Lars und Meike kommen dagegen in Haft.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Die 46 und 44 Jahre alten Schlecker-Kinder Lars und Meike wurden zu Haftstrafen von zwei Jahren und acht Monaten beziehungsgsweise zwei Jahren und neun Monaten verurteilt, unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Untreue und Beihilfe zum Bankrott. Anton Schlecker soll die beiden Kinder, die selbst Geschäftsführer im Schlecker-Firmengeflecht waren, trotz drohender Insolvenz mit Millionenbeträgen bedacht haben.

Anklage forderte drei Jahre Haft

Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft für Anton Schlecker gefordert. Sie sah es als erwiesen an, dass er als Eigentümer der gleichnamigen Drogeriekette in den Monaten vor der Pleite Vermögen in Millionenhöhe zugunsten seiner Familie beiseite geschafft hatte - Geld, das den Gläubigern am Ende fehlte. Sein Verteidiger hatte die Forderung als überzogen bezeichnet. Neben der Bewährungsstrafe erhielt Anton Schlecker eine Geldstrafe von 54.000 Euro.

Zeitpunkt entscheidend

Die einst größte deutsche Drogeriekette hatte im Januar 2012 nach jahrelangen Verlusten Insolvenz angemeldet. In dem Prozess ging es im Kern darum, wann Schlecker die drohende Pleite kommen sah. Von diesem Zeitpunkt an hätte er dem Unternehmen kein Geld mehr entziehen dürfen. Das Verfahren gegen Schleckers Frau Christa war eingestellt worden. 

Bei der Schlecker-Pleite hatten rund 25.000 Beschäftigte ihren Arbeitsplatz verloren.