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Gebäude der Brauerei Beck in Bremen

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Verfassungsgericht bestätigt Gewerbesteuer für Beck-Brauerei

Die Brauerei Beck ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Gewerbesteuerzahlung in Millionenhöhe gescheitert. In dem Fall ging es um 146 Millionen Euro, die der Fiskus nach dem Verkauf von Firmenanteilen kassiert hat.

Der Gesetzgeber habe mit der angegriffenen Gesetzesänderung, die Grundlage des Steuerbescheids war, weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes noch gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen, entschied das Bundesverfassungsgericht.

In dem Fall geht es um rund 146 Millionen Euro, die nach dem Verkauf von Kommanditanteilen, also Firmenanteilen, an der Brauerei Beck fällig wurden. (Az. 1 BvR 1236/11).

Gewerbesteuer auch für den Verkauf von Anteilen an Personengesellschaften

Seit 2002 ist Gewerbesteuer auch für Gewinne nicht nur aus dem Verkauf von Anteilen von Kapitalgesellschaften, sondern auch von Personengesellschaften fällig. Die Neuregelung gilt nur dann nicht, wenn eine Einzelperson Anteile verkauft. Die Brauerei sah deshalb ihre Gleichheitsrechte verletzt.

"Das Ziel der eingeführten Vorschrift ist die Abwehr von Missbräuchen“ so der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof.

Zwar wurde der Kaufvertrag vor Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen, aber nachdem die Bundesregierung einen Entwurf an den Bundesrat weitergeleitet hatte. Damit sei ein Vertrauen auf den Bestand des damals geltenden Gewerbesteuergesetzes zerstört worden und es liege keine verfassungswidrige Rückwirkung vor, urteilte der Senat.