In dem juristischen Streit ging es um eine Klausel in den Verträgen, die die BMW AG mit ihren Händlern im Europäischen Wirtschaftsraum - EWR - geschlossen hatte. Diese untersagte es den Händlern, Neufahrzeuge der Marken BMW und Mini in Länder außerhalb des EWRs zu liefern, also auch an Kunden in der Schweiz. Für die wäre der Autokauf in der Eurozone allerdings deutlich billiger gewesen. So kosteten im Euroraum die Autos z. B. in den Jahren 2010 und 2011 bis zu einem Viertel weniger als in der Schweiz. Je nach Modell hätten Schweizer Kunden beim Kauf im Ausland 7.000 bis 42.000 Franken sparen können.
Nach erfolglosen Versuchen beschwerten sich viele bei der Schweizer Wettbewerbskommission Weko. Die wiederum sah in den Händlerverträgen von BMW eine nicht gerechtfertigte Marktabschottung und verhängte das Bußgeld in Millionenhöhe. Die BMW AG legte Beschwerde ein. Doch die Richter des Bundesgerichts in Lausanne bestätigten nun die Strafe.