8,84 Euro – so viel muss jeder Arbeitgeber einem Beschäftigten mindestens zahlen. Diese Lohnuntergrenze schreibt ein Gesetz vor. Doch nicht alle Firmen halten sich daran. Das hat Folgen. Wer weniger als gesetzlich vorgeschrieben verdient, dem fehlt auf dem Konto, was ihm eigentlich zusteht: im Schnitt bekamen laut Studie des WSI im Jahr 2016 die Betroffenen, die nicht den Mindestlohn erhielten, 251 Euro monatlich weniger. Damals lag die Untergrenze noch bei 8,50 Euro.
Knapp zehn Milliarden Euro Verlust
Außerdem zahlten die Betroffenen und auch die Arbeitgeber ja entsprechend weniger in die Sozialkassen ein. Macht zusammengerechnet ein Minus von 7,6 Milliarden Euro. Und weil auch bei den höheren tariflichen Branchenmindestlöhnen getrickst wird, kommen die Forscher des WSI am Ende auf eine Gesamtsumme von 9,9 Milliarden Euro an weniger Lohn und weniger Sozialbeiträgen.
Zu wenig Personal beim Zoll?
Dabei geht die Studie davon aus, dass rund 2,2 Millionen Beschäftigte eben nicht nach dem Mindestlohn bezahlt werden. Davon seien Frauen mehr als doppelt so oft betroffen wie Männer. Das liegt auch daran, dass meist sie einem Minijob nachgehen, wo leichter mit der Arbeitszeit getrickst werden kann. Und im Osten Deutschlands werde der Mindestlohn deutlich häufiger unterschritten als im Westen. Dabei wird durchaus kontrolliert, ob sich Unternehmen an den Mindestlohn halten. Doch der dafür zuständige Zoll habe zu wenig Personal – so die Kritik der Gewerkschaften.