Gerichtsurteil zum Fällen und Entsorgen abgestorbener Bäume
Wenn der Vermieter einen kranken oder abgestorbenen Baum im Garten fällt, darf er die Kosten dafür auf den Mieter umlegen. Dagegen hatte eine Betroffene Berufung eingelegt. Doch das Landgericht München hat das Urteil jetzt nochmals bestätigt.