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Graffiti an Hauswand

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Freinacht: Wann Versicherungen für Schäden zahlen

Freinacht: Wann Versicherungen für Schäden zahlen

Heute Nacht ist wieder Freinacht in Bayern – vor allem Jugendliche ziehen dann durch die Straßen und stellen so manchen Unsinn an. Doch wenn dabei Schäden entstehen, zahlt die Versicherung oft nicht. Von Christine Grigoleit

Über dieses Thema berichtet: LÖSCHEN Wirtschaft und Börse am .

Kaputte Außenspiegel, verschmierte Hauswände, beschädigte Gartenmöbel – nicht immer bleibt es in der Freinacht bei lustigen Streichen wie mit Klopapier umwickelten Kleinwägen. Da aber bei echten Beschädigungen von Hab und Gut die Verursacher oft nicht erwischt werden, wenden sich Haus- und Autoeigentümer dann an ihre eigene Versicherung. Die zahlt aber nicht immer, wie Bianca Boss vom Bund der Versicherten erklärt:

"In den Fällen, dass Jugendliche tatsächlich einmal an Autos Glasschäden verursachen, zahlt eine Teilkaskoversicherung. Die Vollkaskoversicherung zahlt dann, wenn Steinwürfe das Auto beschädigen. Wenn ich nur eine Haftpflichtversicherung habe, dann bleibe ich auf meinen Kosten sitzen. Und wenn die Jugendlichen im Leichtsinn auch das Gebäude beschmieren, dann würde meine Wohngebäudeversicherung das nur bezahlen, wenn das in den besonderen Versicherungsbedingungen mitversichert ist." Bianca Boss, Bund der Versicherten

Übrigens: Auch bei der Beschädigung von Gartenmöbeln bleibt der Grundstücksbesitzer auf seinen Kosten sitzen. Denn die Hausratversicherung zahle in diesen Fällen leider nicht, so Boss.