Kaputte Außenspiegel, verschmierte Hauswände, beschädigte Gartenmöbel – nicht immer bleibt es in der Freinacht bei lustigen Streichen wie mit Klopapier umwickelten Kleinwägen. Da aber bei echten Beschädigungen von Hab und Gut die Verursacher oft nicht erwischt werden, wenden sich Haus- und Autoeigentümer dann an ihre eigene Versicherung. Die zahlt aber nicht immer, wie Bianca Boss vom Bund der Versicherten erklärt:
"In den Fällen, dass Jugendliche tatsächlich einmal an Autos Glasschäden verursachen, zahlt eine Teilkaskoversicherung. Die Vollkaskoversicherung zahlt dann, wenn Steinwürfe das Auto beschädigen. Wenn ich nur eine Haftpflichtversicherung habe, dann bleibe ich auf meinen Kosten sitzen. Und wenn die Jugendlichen im Leichtsinn auch das Gebäude beschmieren, dann würde meine Wohngebäudeversicherung das nur bezahlen, wenn das in den besonderen Versicherungsbedingungen mitversichert ist." Bianca Boss, Bund der Versicherten
Übrigens: Auch bei der Beschädigung von Gartenmöbeln bleibt der Grundstücksbesitzer auf seinen Kosten sitzen. Denn die Hausratversicherung zahle in diesen Fällen leider nicht, so Boss.