Seit 2012 sind Dienstfahrräder und Dienstwagen steuerlich gleichgestellt. Wer als Angestellter oder Selbständiger so ein Rad beruflich fährt, muss für die private Nutzung im Monat ein Prozent vom Neupreis versteuern. Im Gegenzug lassen sich laufende Kosten wie für Leasing, Versicherung oder Wartung von der Steuer absetzen. Daraus lassen sich wie beim Dienstwagen Vorteile ziehen. Schon für niedrige Einkommen kann sich ein Jobrad rechnen, wie etwa bei Auszubildenden.
Gehaltsumwandlung oder Prämie
Unternehmer können Mitarbeitern Leasing-Räder finanzieren aus einer Gehaltsumwandlung oder als Prämie. Man spart dabei Lohnnebenkosten. Einige Händler bieten durchgerechnete Angebote mit Versicherungsschutz für drei Jahre an. Eine Möglichkeit ist, dass der Arbeitnehmer das Jobrad zu einem niedrigen Restwert nach dem Ende der Laufzeit kaufen kann. Im Idealfall lässt sich vielleicht ein Drittel des Kaufpreises sparen. Auf der anderen Seite entstehen vertragliche Kosten, die man sonst nicht hätte, wie etwa durch eine vereinbarte Wartung beim Händler. So kommt es, dass ein Dienstrad sich im Einzelfall auch nicht rechnen kann.