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Apotheker fordern Versandverbot für rezeptpflichtige Arzneien

Apotheker fordern Versandverbot für rezeptpflichtige Arzneien

Das erste Gesetz der neuen Regierung befasst sich wohl mit verschreibungspflichtigen Medikamenten. Versandapotheken haben Wettbewerbsvorteile. Apothekerverbände fordern Verbot von Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneien. Von N. Nützel

Über dieses Thema berichtet: LÖSCHEN Wirtschaft und Börse am .

Deutsche Apotheken dürfen ihren Kunden bei verschreibungspflichtigen Arzneien keine Preisabschläge gewähren, etwa indem sie die Rezeptgebühr übernehmen. Anders ist das bei Versandapotheken, die ihren Sitz in einem europäischen Nachbarland haben. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vor eineinhalb Jahren dürfen sie mit Rabatten um Kunden werben. Die deutschen Apotheker sehen sich seither einem unfairen Preiswettbewerb ausgesetzt, erklärt Maximilian Lernbecher vom Vorstand des Bayerischen Apothekerverbandes.

"Unser Problem ist mit dem Versandhandel nicht, dass wir Konkurrenz scheuen. Unser Problem ist, dass, wie sagt man so schön, die Spieße ungleich lang sind. Der Versandhandel im Ausland hat einfach große Vorteile im Wettbewerb, die wir nicht wettmachen können." Maximilian Lernbecher

Union unterstützt Forderung der Apotheker

Der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneien müsse daher insgesamt verboten werden, fordern die Apotheker - und finden damit Unterstützung bei der Union. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Alexander Krauß meinte gar, das werde das erste Gesetz der neuen Regierung sein. Die SPD hat das Versandhandels-Verbot allerdings nur widerwillig in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Es könnte also vielleicht doch noch etwas dauern, bis die Forderungen der Apotheker erfüllt werden.