Darmstadt 98 - Erzgebirge Aue

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Nach Zweitliga-Niederlage: DFB weist Aue-Einspruch ab

Das DFB-Sportgericht hat den Einspruch von Erzgebirge Aue gegen die Wertung der Zweitliga-Niederlage bei Darmstadt 98 zurückgewiesen. Die Entscheidung teilte der Deutsche Fußball-Bund mit.

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Als Drittletzter muss Aue nun in der Relegation gegen den Drittliga-Dritten Karlsruhe SC am 18. und 22. Mai (jeweils um 18.15 Uhr) um den Klassenerhalt zittern.

Aue war durch das 0:1 auf den Abstiegsrelegationsplatz gerutscht. Den Einspruch hatte der Verein mit "drei eklatanten Fehlentscheidungen durch das Schiedsrichterteam unter der Leitung von Sören Storks" begründet und zumindest den Verdacht einer Spielmanipulation angedeutet. "Die Entscheidungen des Schiedsrichters sind als unanfechtbare Tatsachenentscheidungen zu werten. Zudem ist der Verdacht einer vorsätzlichen Spielmanipulation aus der Luft gegriffen und nicht ansatzweise nachgewiesen", sagte Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts das Einzelrichterurteil fällte. Zuvor habe der vom DFB beauftragte unabhängige Dienstleister "Sportradar" auf DFB-Anfrage mitgeteilt, dass nach Analyse des nationalen und internationalen Marktes keine Auffälligkeiten bei Wetten auf die Zweitliga-Partie festgestellt worden seien.