Zu einem Erbe gehört heute auch, den digitalen Nachlass zu verwalten. Das erweist sich aber oft als schwieriger als gedacht. Wie lautet das Passwort? Welche Accounts des Verstorbenen sind noch aktiv? Im Internet abgeschlossene Rechte und Pflichten gehen auf den Erben über. So könnte eine Online-Auktion oder eine Urlaubsrechnung noch ausstehen.
Wichtig: Datenhygiene betreiben
Experten raten deshalb dazu, regelmäßig die eigenen Online-Aktivitäten zu kontrollieren: Ungenutzte Dienste, Newsletter oder Verträge zu beenden, nicht mehr benötigte Daten von Zeit zu Zeit zu löschen und private E-Mail-Postfächer aufzuräumen. Wichtig sei es auch, die Zugangsdaten zu listen und sicher zu hinterlegen. Außerdem sei es sinnvoll, sich klar darüber zu werden, wie nach dem eigenen Tod mit Inhalten umgegangen werden soll.
Testament handschriftlich und unterschrieben
Für Klarheit sorgt laut Finanztest auch eine Regelung des digitalen Nachlasses per Testament. Der Nutzer könne so bestimmen, welche Konten gelöscht, welche Daten nicht zugänglich gemacht werden sollen oder ob er eine Person damit beauftragt, sich um seine Wünsche zu kümmern. Wichtig sei dabei, die Regeln für ein korrektes Testament einzuhalten: Handschriftlich verfassen, klar formulieren und unterschreiben. Bei komplexen Wünschen sollte die Ausgestaltung mit Hilfe eines Anwalts oder Notars erfolgen. Ohne eine solche Hinterlassenschaft können schnell Probleme auftauchen.