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Ein Mann haelt auf einem Friedhof ein Smartphone in der Hand, auf dem ein modifiziertes Twitter-Logo zu sehen ist, das einen verstorbenen Vogel zeigt.

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Digitaler Nachlass: Wem gehören die Daten?

Digitaler Nachlass: Wem gehören die Daten?

Was geschieht nach dem Tod eines Menschen mit dessen Facebook-Seite? Was können die Erben tun, die nicht einmal ein Passwort haben? Der digitale Nachlass sollte frühzeitig geregelt werden, sonst kann er die Hinterbliebenen vor Probleme stellen.

Von
Gerlinde Baun

Zu einem Erbe gehört heute auch, den digitalen Nachlass zu verwalten. Das erweist sich aber oft als schwieriger als gedacht. Wie lautet das Passwort? Welche Accounts des Verstorbenen sind noch aktiv? Im Internet abgeschlossene Rechte und Pflichten gehen auf den Erben über. So könnte eine Online-Auktion oder eine Urlaubsrechnung noch ausstehen.

Wichtig: Datenhygiene betreiben

Experten raten deshalb dazu, regelmäßig die eigenen Online-Aktivitäten zu kontrollieren: Ungenutzte Dienste, Newsletter oder Verträge zu beenden, nicht mehr benötigte Daten von Zeit zu Zeit zu löschen und private E-Mail-Postfächer aufzuräumen. Wichtig sei es auch, die Zugangsdaten zu listen und sicher zu hinterlegen. Außerdem sei es sinnvoll, sich klar darüber zu werden, wie nach dem eigenen Tod mit Inhalten umgegangen werden soll.

Testament handschriftlich und unterschrieben

Für Klarheit sorgt laut Finanztest auch eine Regelung des digitalen Nachlasses per Testament. Der Nutzer könne so bestimmen, welche Konten gelöscht, welche Daten nicht zugänglich gemacht werden sollen oder ob er eine Person damit beauftragt, sich um seine Wünsche zu kümmern. Wichtig sei dabei, die Regeln für ein korrektes Testament einzuhalten: Handschriftlich verfassen, klar formulieren und unterschreiben. Bei komplexen Wünschen sollte die Ausgestaltung mit Hilfe eines Anwalts oder Notars erfolgen. Ohne eine solche Hinterlassenschaft können schnell Probleme auftauchen.