Gericht in Ingolstadt muss ein drittes Mal über tödliche Raserfahrt urteilen

Karlsruhe: Das Landgericht Ingolstadt muss ein drittes Mal den Fall eines Rasers verhandeln, der vor fünf Jahren auf der A9 einen tödlichen Unfall verursacht hatte. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob die Verurteilung des inzwischen 27-Jährigen erneut auf. Die Richter forderten die Vorinstanz auf, in einigen Punkten weitere Beweise zu erheben. Der Angeklagte war mit mehr als 200 Kilometern pro Stunde in das Heck eines anderen Autos gerast. Der 22-jährige Fahrer starb. Die zentrale Frage in dem Verfahren ist, was während der Raser-Fahrt in dem Angeklagten vor sich ging. Einen bedingten Tötungsvorsatz sah das Landgericht in beiden Verhandlungsrunden nicht. Der Mann wurde zweimal zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 22.05.2024 15:00 Uhr

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