EU-Wähler sollen mehr Einfluss auf die Spitze der Brüsseler Kommission bekommen

Straßburg Aus den Europawahlen soll künftig die Präsidentin oder der Präsident der EU-Kommission hervorgehen. Das besagt ein Reformvorschlag, den das Parlament in Straßburg gebilligt hat. Dazu soll eine Zweitstimme für EU-weite Wahllisten eingeführt werden. Weitere Neuerungen sind ein einheitlicher Wahltermin in allen Mitgliedsländern und eine Sperrklausel von drei-einhalb Prozent. Das passive Wahlrecht soll überall ab 18 Jahren gelten; in der ganzen EU soll die Möglichkeit der Briefwahl geschaffen werden. Offen ist, ob das Reformvorhaben schon zur nächsten Europawahl im Jahr 2024 abgeschlossen werden kann. Das neue Wahlrecht muss noch von allen Mitgliedsstaaten gebilligt werden.

Sendung: BR24 Nachrichten, 04.05.2022 04:00 Uhr

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