Bundestag senkt Einkommensgrenze beim Elterngeld

Berlin Ab April haben nicht mehr so viele Mütter und Väter Anspruch auf Elterngeld. Der Bundestag hat beschlossen, dass dann die Einkommensgrenze sinkt. Wird in diesem Monat oder später ein Kind geboren, gibt es Elterngeld nur mehr bei einem jährlichen Einkommen von weniger als 200.000 Euro. Im April des darauffolgenden Jahres sinkt die Grenze dann auf 175.000. Aktuell liegt sie noch bei 300.000 Euro. Das Elterngeld soll Einbußen abfedern, wenn Eltern nach der Geburt ihrer Kinder zeitweise nicht oder weniger arbeiten. Außerdem hat der Bundestag den Nachtragshaushalt beschlossen, durch den die Regierung Kredite in Höhe von 71 Milliarden Euro aufnehmen kann. Und der CO2-Preis steigt zum Jahreswechsel. Sprit, Heizöl und Gas werden dann voraussichtlich teurer. Beim Benzin sind es etwa viereinhalb Cent pro Liter.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 15.12.2023 18:00 Uhr

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