Bayerisches Gericht erklärt Eizellspende für nicht rechtens

München: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat bestimmte Praktiken in der Fortpflanzungsmedizin für verboten erklärt. Demnach dürfen Ärzte Eizellen, die sie zum Zweck einer Kinderwunschbehandlung eingefroren haben, nur an die genetische Mutter und nicht an andere Frauen weitergeben. Wer dem zuwiderhandelt, macht sich dem Gericht zufolge strafbar. Dies gilt aber nur, wenn sich die Eizelle zum Zeitpunkt des Einsetzens nicht schon zum Embryo entwickelt hat. Vor Gericht standen drei Mitglieder des Vereins "Netzwerk Embryonenspende", die Eizellen an Paare mit Kinderwunsch vermittelt haben sollen. Ob sie strafbar gehandelt haben, muss nun auf Grundlage des heutigen Urteils die Vorinstanz, also das Augsburger Landgericht, herausfinden.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 04.11.2020 21:00 Uhr

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