Arbeitsgericht lehnt Eilantrag gegen Lokführer-Streik ab

Frankfurt am Main: In der juristischen Auseinandersetzung um den geplanten Lokführerstreik hat die Gewerkschaft GDL einen Etappensieg errungen. Das Frankfurter Arbeitsgericht lehnte am Abend einen Eilantrag der Bahn gegen den Streikaufruf der GDL ab. Die Bahn kündigte umgehend an, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. Nun muss sich das Hessische Landesarbeitsgericht mit dem Fall befassen. Die GDL hat ihre Mitglieder aufgerufen, ab morgen Abend im Güterverkehr und ab Mittwochfrüh zusätzlich im Personenverkehr die Arbeit niederzulegen. Der Streik soll bis Freitagabend dauern. Die Bahn will mit einem Notfahrplan darauf reagieren. Kern des Tarifkonflikts ist die Forderung der GDL nach einer Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 08.01.2024 23:00 Uhr

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