Abschiebung aus Deutschland

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Was passiert mit Bin Ladens Ex-Leibwächter Sami A.?

Nach der Abschiebung des mutmaßlichen islamistischen Gefährders Sami A. ist weiter unklar, was mit dem Mann passieren soll. Tunesien will ihn erst einmal nicht nach Deutschland zurückschicken. Von Johanna Popp

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Im Fall Sami A. geht es vor allem um zwei Fragen: Muss der abgeschobene Tunesier, der jahrelang in Bochum gelebt hat, früher allerdings der Leibwächter des berüchtigten Terror-Paten Osama Bin Laden gewesen sein soll, nach Deutschland zurückgeholt werden? Und: Ist das überhaupt noch möglich?

Tunesien will Sami A. behalten

Tunesien jedenfalls will den Mann vorerst nicht zurückschicken. Man habe eine souveräne Justiz, die gegen den Mann ermittle, sagte ein Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Behörde der Deutschen Presse-Agentur. Nun müssten die Ergebnisse dieser Ermittlungen abgewartet werden.

Den Behörden lägen seit Januar Erkenntnisse vor, dass A. möglicherweise an "terroristischen Aktivitäten" in Deutschland und Afghanistan beteiligt gewesen sein soll, hieß es weiter. A. sei daher in Gewahrsam genommen worden und werde seitdem in Tunis verhört.

Maximal 15 Tage dürfen Verdächtige in Tunesien festgehalten werden, ohne einem Richter vorgeführt zu werden. Nach Ansicht von Sami A.s deutscher Anwältin muss ihm nach Ablauf dieser Frist ein Visum zur Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Das Flüchtlingsministerium in Nordrhein-Westfalen will jedoch gemeinsam mit der Bochumer Ausländerbehörde Beschwerde dagegen einlegen.

Rechtliches Tauziehen um den Tunesier

Der Grund für das Durcheinander: Sami A.s Abschiebung am Freitagmorgen war rechtswidrig. Das erklärte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und ordnete an, den Mann "unverzüglich" zurückzuholen. Dass A. überhaupt abgeschoben wurde, lag an unterschiedlichen Anordnungen verschiedener Institutionen: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte am 20. Juni verfügt, dass die Abschiebung sofort vollzogen werden müsste. Während der Vorbereitung verhandelte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen drei Klagen des Mannes. Nach eigenen Angaben wies das Gericht die Behörden ausdrücklich an, Sami A. nicht vor der Urteilsverkündung abzuschieben. Als das Urteil am Freitagmorgen an alle Beteiligten versandt wurde, war es aber bereits zu spät und Sami A. außer Landes.

Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung fallen gelassen

Bereits Anfang Mai hatte sich Bundesinnenminister Horst Seehofer entschlossen gezeigt, Sami A. auszuweisen:

"Mein Ziel ist es, die Abschiebung zu erreichen, auch in diesem Fall." Bundesinnenminister Seehofer im Mai

Und Seehofer soll die Behörden in Nordrhein-Westfalen auch bei der Abschiebung unterstützt haben. In Deutschland ist Sami A. zwar nur unerheblich strafrechtlich aufgefallen, um die Jahrtausendwende soll er aber in Afghanistan eine militärische Ausbildung erhalten und zeitweise zur Leibgarde von Al-Kaida-Anführer Osama bin Laden gehört haben. Auch danach soll er zu salafistischen Kreisen Kontakt gehabt haben. Sami A. bestreitet das. Ein Verfahren gegen ihn wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wurde 2007 eingestellt.

Vergangenheit von Sami A. für Gericht nicht entscheidend

Diese Vergangenheit ist für das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen allerdings unerheblich - auch, dass Sami A. heute als islamistischer Gefährder eingestuft wird, ist nicht wichtig. Einzig entscheidend: Nach Auffassung des Gerichts droht dem Mann in seinem Heimatland beachtliche Gefahr, etwa Folter. Und ist dies der Fall, darf ein Mensch nach deutscher Rechtslage nicht abgeschoben werden. Menschenrechtsorganisationen kritisieren immer wieder Fälle von brutalen Verhörmethoden durch die tunesische Polizei und Sicherheitskräfte.

Abschiebungen nach Tunesien kontrovers

Nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin hatten sich Deutschland und Tunesien auf raschere Abschiebungen geeinigt. Daraufhin gingen viele Tunesier auf die Straße. Sie protestierten dagegen, Islamisten oder Straftäter zurück ins Land zu lassen - aus Sorge um ihre eigene Sicherheit. Immer wieder gibt es auch in dem nordafrikanischen Land Anschläge, Schätzungen zufolge haben sich bis zu 6000 Tunesier der Terrormiliz IS angeschlossen. Auch über ihre Rückkehr wird gestritten.

Unterschiedliche Reaktionen aus der Politik

SPD-Vize Ralf Stegner forderte Aufklärung und politische Konsequenzen. Mit dem Hin und Her um den Mann sei großer politischer Schaden angerichtet worden, sagte er. Gefährder bedrohten das Land, beim Umgang mit ihnen müssten aber "Recht und Gesetz einschließlich der Unabhängigkeit der Justiz" gelten.

"Das unterscheidet Deutschland von Unrechtsstaaten. Leider ist in diesem Fall ganz offenkundig dieser Grundsatz missachtet worden." SPD-Vize Ralf Stegner

Der Vorsitzende des Amri-Untersuchungsausschusses des Bundestags, der CDU-Politiker Armin Schuster, sprach sich dagegen aus, A. nach Deutschland zurückzuholen. Der "Mitteldeutschen Zeitung" sagte er, zunächst müsse die nächste Instanz entscheiden.