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Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe (Symbolbild)

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Verfassungsgericht stärkt Kontrollrechte des Bundestags

Das Bundesverfassungsgericht hat die Kontrollrechte des Bundestags gestärkt. Laut einem Urteil aus Karlsruhe hätte die Bundesregierung auch heikle Fragen des Parlaments beantworten müssen.

Die Bundesregierung ist grundsätzlich verpflichtet, Anfragen des Parlaments öffentlich zu beantworten. Diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil bestätigt. Verweigert die Regierung Auskünfte, könne der Bundestag Rechtsverstöße und vergleichbare Missstände in Regierung und Verwaltung nicht aufdecken, heißt es aus Karlsruhe. Das Recht auf Information ende erst, wenn Antworten das Staatswohl gefährden würden.

Klage wegen "Stuttgart 21"

Geklagt hatten die Grünen im Bundestag. Sie störten sich daran, dass im Jahr 2010 die damalige Koalition aus Union und FDP Fragen aus ihrer Sicht nicht ausreichend beantwortet hatte. Dabei ging es um die Wirtschaftlichkeit des Bahnprojekts und um die Finanzaufsicht in der Bankenkrise.

Informationsrecht gestärkt

"Das heute verkündete Urteil führt zu einer Stärkung des parlamentarischen Informationsrechts", sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, am Dienstag in Karlsruhe. "Ohne dessen weitreichende verfassungsrechtliche Absicherung" wären "eine effektive Oppositionsarbeit im Bundestag und damit eine öffentlich wirksame Kontrolle der Regierung nicht möglich".