Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte der "Bild"-Zeitung: "Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Ausländerzentralregister (AZR) registrierte Ausreisepflichtige im Einzelfall möglicherweise bereits ausgereist oder untergetaucht sind, ohne dass die zuständige Ausländerbehörde hiervon schon Kenntnis beziehungsweise den Sachverhalt an das AZR gemeldet hat."
Die Zahl 30.000 hat die Zeitung aus der Differenz zwischen der Zahl der Ausreisepflichtigen und der der Leistungsbezieher unter ihnen errechnet: Nach Angaben der Bundesregierung waren laut Ausländerzentralregister im Dezember 2016 rund 54.000 Personen als ausreisepflichtig gemeldet - laut Statistischen Bundesamt hätten aber 2016 nur rund 23.000 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen, heißt es in dem Bericht.