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Animation Cum/Cum-Geschäfte

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Heute Sondersitzung des Finanzausschusses zu Cum/Cum-Geschäften

Im Mai 2016 haben BR Recherche und Report München enthüllt, dass einige Banken den Fiskus mit Aktiendeals um sehr viel Geld gebracht haben. Die Aufarbeitung dauert. Der Verdacht: Die Bundesregierung wolle die Banken schonen. Von Arne Meyer-Fünfinger

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Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock.

Heute ist die Aufarbeitung der sogenannten "Cum/Cum-Geschäfte" erneut Thema im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages. Das Gremium kommt auf Antrag der Grünen-Bundestagsfraktion zu einer Sondersitzung zusammen.

Die Opposition hätte jetzt im Wahlkampf gerne den Bundesfinanzminister in die Mangel genommen. Aber: Wolfgang Schäuble schickt den Parlamentarischen Staatssekretär vor.

Einziger Tagesordnungspunkt heute im Finanzausschuss: Das Schreiben des Ministeriums zur "Behandlung von Cum/Cum-Transaktionen", vom 17. Juli.

Heftige Kritik an Anweisung an Finanzbehörden

Zuvor hatte es über ein halbes Jahr lang Verhandlungen zwischen Bund und Ländern gegeben, weil eine im vergangenen Jahr an alle deutschen Finanzbehörden gerichtete Anweisung zu Cum/Cum-Deals auf heftige Kritik gestoßen war. Die gibt es jetzt wieder, und erneut steht der Verdacht im Raum, Berlin wolle die Banken schonen.

Reaktionen auf Cum/Cum-Geschäfte fragwürdig

Zwar sieht das aktuelle Schreiben vor, dass die Behörden flächendeckend diese Wertpapiergeschäfte überprüfen sollen – aber es gibt Schlupflöcher. Bei Deals, die mit EU-Ausländern gemacht wurden, gilt das zum Beispiel nur für den Zeitraum zwischen dem 1. März 2013 und dem 31.Dezember 2015.

"Ich habe die Befürchtung, dass auch mit dem neuen BMF-Schreiben nach wie vor viele Altfälle unter dem Teppich bleiben, also die Banken geschont werden, und deswegen werden wir im Finanzausschuss nochmal kritisch nachfragen" Gerhard Schick, Finanzexperte der Grünen

Bei Cum/Cum-Deals haben deutsche Banken in der Vergangenheit im Ausland sitzenden Haltern deutscher Aktien geholfen, die Zahlung von Kapitalertragsteuer zumindest teilweise zu umgehen. Inzwischen sind diese Geschäfte untersagt. Geschätzter Gesamtschaden für den Fiskus seit 2011: mindestens fünf Milliarden Euro.