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25 Jahre Mauerfall

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Rekonstruktion zerrissener Akten: Gehen Stasi-Opfer leer aus?

15.500 Säcke, jeder gefüllt mit 3.000 Schnipseln zerrissener Stasi-Akten, warten auf Rekonstruktion. Aber die stockt. Gleichzeitig wollen jetzt viele Menschen Akteneinsicht, weil sie bald in Rente gehen. Und die Frist für Ansprüche läuft bald ab.

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Wer weniger gearbeitet hat, bekommt später logischerweise auch weniger Rente. In der früheren DDR wurden aber Menschen aus politischen Gründen ins Gefängnis gesteckt oder zwangsweise in der Psychiatrie oder einer Jugendwerkstatt untergebracht. Dadurch ging ihnen wertvolle Zeit für ihre Erwerbsbiografie verloren.

Stasi-Akten sind für den Rentenanspruch wichtig.

Kann derjenige das nachweisen, dann sieht es anders aus. Rententechnisch gelten diese Jahre dann sehr wohl. Weil es auch in der DDR Babyboomer gab, die bald in Rente gehen, steigt jetzt die Zahl derjenigen, die einen Antrag auf Einsicht in ihre Stasi-Akte stellen. Andere Ex-DDR-Bürger suchen in ihren Akten Belege dafür, dass die Stasi hinter ihrer beruflichen Degradierung steckte.

Opfer von Zwangs-Doping suchen nach Belegen

Karin Franke, 59, eine kleine, aber kräftige Frau wiederum war Leistungssportlerin und vermutet, dass man sie gedopt hat. Denn ihr wurde als Kind und Jugendliche jeden Morgen vom Trainer eine "blaue Pille" gegeben, die sie auf sein Geheiß schlucken musste. Später erlitt Karin Franke mehrfach Fehlgeburten. Sie fühlt sich seit langem schwach und anfällig, diverse Krankheiten heilten nur langsam. Deshalb möchte sie wissen, ob es über sie eine Stasi-Akte gibt und ob darin etwas über Zwangsdoping steht. Bis sie sich zu diesem aufwühlenden Schritt durchzuringen konnte, vergingen viele Jahre. 

Fristen für Anträge auf Wiedergutmachung laufen ab

Viele Akten wurden von Stasi-Mitarbeitern in den letzten Wochen des SED-Regimes zerschnitten. Die Schnipsel stecken in 16.000 Säcken, wovon nur der Inhalt von 500 rekonstruiert wurde. Im Moment stockt die digitale Rekonstruierung komplett. Schlecht für die Opfer, die Belege für eine Wiedergutmachung oder Rehabilitierung brauchen. Die Fristen für Anträge laufen nämlich Ende 2019 aus. Ein Gesetz zur Entfristung schmort bereits seit Monaten im SPD-geführten Bundesjustizministerium, ohne dass sich etwas tut. 

Von: Susanne Betz und Silke Hasselmann