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Der Angeklagte im Wehrhahn-Prozess verdeckt sein Gesicht mit einem Aktenordner

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Angeklagter im Wehrhahn-Prozess freigesprochen

Der Bombenanschlag auf den S-Bahnhof Düsseldorf-Wehrhahn bleibt auch 18 Jahre nach der Tat ungesühnt. Das Düsseldorfer Landgericht sprach den Angeklagten frei. Gerichtssprecherin Elisabeth Stöve sagte, die Indizien reichten nicht aus.

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So habe die Tat dem Angeklagten weder zeitlich noch vom Motiv her zweifelsfrei zugeordnet werden können. Die Staatsanwaltschaft will Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

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