Wenn auf einem Portal ein neuer Kommentar abgegeben wird, erhalten die Bewerteten automatisch einen Hinweis und haben die Gelegenheit, darauf zu reagieren. Viele Ärzte beschweren sich dann bei den Portalen.
"Die Bewertungsportale versprechen ja, dass sie die Papiere, die man dort einreicht, anonymisiert. Trotzdem bleibt man nicht anonym, denn der Arzt erinnert sich ja an seine Behandlungen, konnte mir meinen Kommentar zuordnen und dann bekam ich eben den Brief vom Anwalt." Patientin, die eine negative Arztbeurteilung abgegeben hatte
Patientin bekommt Brief vom Anwalt des Arztes
Die Post vom Anwalt des Arztes enthielt die Aufforderung, die Bewertung, die ohnehin nicht mehr zu sehen war, zu löschen. Grund: Die Bewertung könne dem beruflichen Ansehen des Arztes schaden. Denn die Übergänge zwischen einer freien Meinungsäußerung und einer Tatsachenbehauptung seien fließend, so Florian Weiß, Geschäftsführer des größten deutschen Ärzteportals Jameda.
"Wenn jemand schreibt: 'Die Behandlung ist missglückt.' Dann bewegen wir uns irgendwo zwischen freier Meinungsäußerung und falscher Tatsachenbehauptung. Und das ist ein Einfallstor für Anwälte und Ärzte, weil eine missglückte Behandlung aus Arzt-Sicht heißt, er hat definitiv was falsch gemacht. Und das müsste dann belegbar sein." Florian Weiß, Geschäftsführer von Jameda
Es gibt Anwaltskanzleien, die sich darauf spezialisiert haben, Bewertungsportale unter Druck zu setzen, negative Bewertungen zu löschen. Womöglich trauen sich künftig immer weniger Patienten eine negative Bewertung abzugeben, wenn Mediziner zu juristischen Mitteln greifen.
Wie Bewertungen mit vielen Sternen zustande kommen
Die Einträge auf Bewertungsportalen sind teilweise mit einem Foto oder speziellen Symbolen wie einem Stern oder Pokal versehen - diese sollen symbolisieren, dass es ein qualitativ hohes Angebot ist.
"Aber de facto kommt das nur dadurch zustande, dass der Anbieter das Portal dafür zahlt. Wir sagen dazu: Wenn Provision oder Zahlung oder irgendwelche geschäftlichen Beziehungen zwischen Anbieter und Portal bestehen, dann dürfen die keinen Einfluss auf die Darstellung oder die Reihenfolge der Ergebnisse, also das Ranking, haben. Es gab auch Gerichtsfälle aus dem medizinischen Bereich, bei denen Portalen untersagt wurde, Anbieter ganz nach oben auf die Seite zusetzen, weil sie dafür bezahlt haben." Miika Blinn, Referent im Team Digitales und Medien des Verbraucherzentralen-Bundesverbandes in Berlin
Tipp: Bewertungsportale mit Vorsicht nutzen
Verbraucherschützer empfehlen, Portale zu vergleichen, AGBs zu studieren und ihren gesunden Menschenverstand einzuschalten. Bei Online-Bewertungen ist eine angemessene Portion Skepsis besser als blindes Vertrauen. Bei einem Sternchensystem ist es außerdem verdächtig, wenn ein Produkt beispielsweise bei 500 Bewertungen im Schnitt fünf von fünf Sternen hat. Deswegen gilt: Immer mehrere Bewertungen durchlesen und schauen, ob etwas auffällig ist.