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Archivbild: Anders Breivik vor Gericht

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Massenmörder Breivik scheitert mit Beschwerde

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Beschwerde des norwegischen Massenmörders Andres Behring Breivik wegen seiner Haftbedingungen zurückgewiesen. Die Klage sei offensichtlich unbegründet, erklärte das Gericht in Straßburg.

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Der 39-Jährige hatte sich vor allem gegen seine lange Isolationshaft gewehrt. Außerdem sei er im Gefängnis häufig durchsucht und anfangs mehrfach mit Handschellen gefesselt worden. Die Bedingungen würden gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, argumentierte er.

Breivik, der inzwischen seinen Namen geändert hat, stehen in der Haftanstalt drei Zellen unter anderem mit Computer und Fernseher, einer Playstation und Trainingsgeräten zur Verfügung. Im vergangenen Jahr hatte schon das oberste norwegische Gericht geurteilt, dass die Haftbedingungen nicht gegen die Menschenrechte des Gefangenen verstießen.

21 Jahre Haft - und vielleicht noch länger

Breivik hatte im Juli 2011 bei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen getötet - darunter viele Kinder und Jugendliche, die an einem Sommerlager der sozialdemokratischen Jugendorganisation Norwegens teilnahmen. Dafür war er zur Höchststrafe von 21 Jahren Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilt worden. 

Die Haftstrafe kann um unbestimmte Zeit verlängert werden, solange Breivik weiterhin als Gefahr für die Allgemeinheit eingeschätzt wird.