Verbraucher müssen einem Trinkgeld demnach ausdrücklich zustimmen. Die Rechtsreferentin des vzbv, Kerstin Hoppe, erklärte, in der Kreuzfahrtbranche sei es "gängige Praxis, die Endpreise durch versteckte Trinkgelder zu erhöhen". Dem sei nun eine Grenze gesetzt.
"Trinkgeldempfehlung" gekippt
Zehn Euro pro Nacht und Person hatte der beklagte Kreuzfahrtanbieter automatisch von den Bordkonten seiner Kunden abgebucht. Er hatte das in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als "Trinkgeldempfehlung" bezeichnet. Die Zahlung konnten die Reisenden an der Rezeption kürzen oder streichen. Laut dem Urteil verstieß der Reiseanbieter damit gegen das Gesetz, denn "über die Hauptleistung hinausgehende Zahlungen" könne ein Verbraucher nur ausdrücklich autorisieren.