25 Euro zahlt der Staat bislang zu Unrecht inhaftierten Personen für jeden Tag der Freiheitsentziehung. Zu wenig, waren sich die Justizminister der Länder einig. Sie formulierten einen Appell, den sie jetzt an das Bundesjustizministerium richten.
"Die Justizministerinnen und Justizminister bitten den Bundesminister der Justiz, einen Gesetzentwurf vorzulegen, Sie eine deutliche Erhöhung dieser Entschädigung vorsieht." Beschluss der Justizministerkonferenz vom 9. November 2017
Auch der geschäftsführende Bundesjustizminister Heiko Maas hatte sich vor der Konferenz im Bayerischen Rundfunk für eine Anhebung der Haftentschädigung ausgesprochen. Umsetzen wird er diesen Schritt aber wohl kaum noch selbst. Auf eine konkrete Summe einigte sich die Justizministerkonferenz allerdings nicht. Ursprünglich sollte die Entschädigung pro Hafttag um zehn auf 35 Euro steigen. Ein entsprechendes Papier, dass die Länder Berlin und Hamburger vorbereitet hatten, fand keine Mehrheit. Bayern Justizminister Winfried Bausback betonte allerdings:
"Es geht hier nicht alleine um die finanzielle Entschädigung, sondern es geht auch um die Betreuung solcher Menschen, die nach einer längeren Haftstrafe in die Freiheit kommen. Und die haben wir hier einstimmig geteilt." Bayerns Justizminister Winfried Bausback
Hintergrund ist eine Studie der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ), über die die Justizminister ebenfalls beraten haben. Sie war zu dem Schluss gekommen, dass es im Bereich der der Rehabilitation von unschuldig Inhaftierten erhebliche staatliche Defizite gibt. Am vergangenen Wochenende hatten BR Recherche und die Welt am Sonntag über die bislang unveröffentlichte Studie berichtet. Der Deutsche Anwaltverein begrüßte den Beschluss der Justizministerkonferenz.
"Auch die Justiz muss lernen, über ihre Fehler zu sprechen und die angemessen Maßnahmen ergreifen, um die Schäden wieder auszugleichen. Wir fordern eine rasche Gesetzgebungsinitiative." Ulrich Schellenberg, Präsident des Deutschen Anwaltvereins
Die Justizministerkonferenz hat sich zudem für einen besseren Schutz für Whistleblower ausgesprochen, für Hinweisgeber also, die zum Beispiel dazu beitragen, Korruptions- und Bestechungs-Tatbestände aufzuklären. Auch dieser Appell richtet sich an den Bund.